31.01.2022 | Das Veterinäramt im Landratsamt Karlsruhe weist auf die neue, bundesweit geltende Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung hin. Damit haben Hundehalter zum Teil ab sofort neue Vorgaben zu beachten.
Unter anderem ist in der neuen Verordnung festgelegt, dass ein Hund mehrmals täglich in ausreichender Dauer Kontakt zu seiner Betreuungsperson haben muss.
Neue Vorschriften für Zwingerhaltung
Es genügt demnach nicht länger, einen Hund, der nicht am Haus gehalten wird, einmal täglich zu versorgen. Bei einer Zwingerhaltung von Hunden ist zu beachten, dass sich die Vorgaben für die Liegefläche geändert haben. Der witterungsgeschützte, schattige und wärmegedämmte Liegeplatz muss weich oder elastisch verformbar und so bemessen sein, dass der Hund in Seitenlage ausgestreckt liegen kann. Zudem ist die Anwendung von Stachelhalsbändern oder anderer schmerzhafter Mittel nun ausdrücklich verboten.
Anbindehaltung wird generell verboten
Die Anbindehaltung von Hunden ist ab 1. Januar 2023 gänzlich verboten, das betont das Veterinäramt. Dies gilt auch für Anbindehaltungen mit einer Laufvorrichtung. Weiter gibt es ab diesem Zeitpunkt genaue Vorgaben wie eine Wurfkiste für Hündinnen und ihre Welpen auszusehen hat. Diese muss spätestens drei Tage vor der zu erwartenden Geburt zur Verfügung gestellt werden, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sowie an der Innenseite mit Abstandshaltern ausgestattet sein.
Die gesamte Tierschutz-Hundeverordnung kann online unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
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