Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer richtungsweisenden Entscheidung den Freispruch eines Klimaaktivisten aufgehoben, der sich an mehreren Straßenblockaden beteiligt hatte. Die Revision der Staatsanwaltschaft führte zur Rückverweisung des Falls an das Amtsgericht Freiburg für eine erneute Verhandlung. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Moment in der juristischen Auseinandersetzung mit Formen des zivilen Ungehorsams im Rahmen von Klimaprotesten.
Urteilsaufhebung und Hintergrund des Verfahrens
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am 20. Februar 2024 entschieden, das freisprechende Urteil des Amtsgerichts Freiburg gegen einen 32-jährigen Klimaaktivisten aufzuheben und zur Neuverhandlung zurückzuweisen. Der Aktivist hatte sich an drei nicht angemeldeten Straßenblockaden des Aktionsbündnisses „Aufstand Letzte Generation“ beteiligt, um auf die Problematik der Lebensmittelverschwendung und die Notwendigkeit einer Mobilitätswende aufmerksam zu machen. Die ursprüngliche Freisprechung beruhte auf der Annahme, dass die Handlungen nicht als rechtswidrig im Sinne der Nötigung zu bewerten seien.
Kernpunkte der gerichtlichen Entscheidung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte fest, dass die Bewertung des Amtsgerichts, die Taten des Angeklagten seien nicht verwerflich und daher nicht rechtswidrig, einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Die Verwerflichkeit eines Verhaltens, so das Gericht, beziehe sich auf sozialwidriges Verhalten, das im Rahmen einer Abwägung aller relevanten Umstände zu beurteilen sei. Wichtige Faktoren dieser Abwägung seien die Dauer und Intensität der Aktion, deren Ankündigung, mögliche Ausweichmöglichkeiten und der Bezug zwischen den betroffenen Personen und dem Anliegen der Protestaktion.
Unvollständige Feststellungen und Abwägungen des Amtsgerichts
Das Gericht kritisierte, dass das Amtsgericht nicht zu allen relevanten Umständen ausreichende Feststellungen getroffen habe, insbesondere bezüglich der Dauer der Blockaden und der durch sie ausgelösten Verkehrsbeeinträchtigungen. Ebenso fehlte es an hinreichenden Feststellungen zu Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass das Amtsgericht die Beziehung der blockierten Personen zu den Protestzielen nicht ausreichend in seine Abwägung einbezogen habe.
Verweisung zur erneuten Verhandlung
Das Oberlandesgericht hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Freiburg zurückverwiesen, da es selbst keine abschließende Beurteilung vornehmen konnte. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts unterstreicht die Komplexität der juristischen Bewertung von Protestaktionen im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
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