Im Sommer diesen Jahres hat Belgien sein Ehegüterrecht, insbesondere den Güterstand der Gütertrennung, reformiert und um Schutzvorschriften für den benachteiligten Ehegatten ergänzt.
Frankreich dagegen will mit seinem Justizreformgesetzentwurf u. a. zur Vereinfachung und Verkürzung streitiger Scheidungsverfahren beitragen. So soll insbesondere die obligatorische aber ineffiziente Versöhnungsversuchsphase vor der Zustellung der Klageschrift abgeschafft werden.
In Griechenland wurde Ende letzten Jahres die Möglichkeit der außergerichtlichen einvernehmlichen Scheidung eingeführt, d. h. die Ehe kann nun entweder durch Richterspruch oder durch notariell beurkundete Vereinbarung der scheidungswilligen Ehegatten gelöst werden.
Die allgemeinen Veränderungen im Verständnis von Ehe und Familie haben auch in Italien zu einer Rechtsprechungsänderung geführt. Allerdings wird nach italienischem Recht der nacheheliche Unterhalt immer noch lebenslang gezahlt, soweit der bzw. die Berechtigte nicht erneut heiratet oder eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eingeht.
In den Niederlanden ist zu Beginn diesen Jahres eine Gesetzänderung auf dem Gebiet des Umgangsrechts in Kraft getreten. Danach kann u. a. jeweils nach Ablauf eines Jahres ohne Weiteres (d.h. ohne Nachweis veränderter Umstände) eine neue gerichtliche Entscheidung über die Gestaltung der Umgangskontakte beantragt werden.
In der Schweiz wurde das Adoptionsrecht zum 01.01.2018 reformiert. Die Novelle zielt insbesondere auf eine Erleichterung der Adoptionsvoraussetzungen und gestattet u.a. die Zulassung der Stiefkindadoption nunmehr auch im Fall der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft.
Nach ungarischem Familienrecht können bedürftige Senioren das Recht auf Elternunterhalt nun auch durch unwürdiges Verhalten verwirken, z. B. sofern und soweit man in der Vergangenheit seiner Unterhalts-, Versorgungs- oder Erziehungspflicht gegenüber dem Kind nicht nachgekommen ist.
In Österreich werden ab Anfang nächsten Jahres aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Ehe und eingetragene Partnerschaft sowohl verschieden – wie auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen. Europa ist und bleibt also in Bewegung, auch und gerade im Familienrecht.
Text: Birgit Schwerter
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Aus RegioMagazin WILLI 7/17