07.11.2022 | Verkehrsversuch am Bildungszentrum startet nach den Herbstferien
In Östringen erweist sich das Verkehrsgeschehen auf den Straßen rund um das Bildungszentrum bereits seit längerer Zeit als zunehmend problematisch und immer häufiger kommt es im Nahbereich der Schulen zu durchaus unfallträchtigen Situationen, bei denen oft genug auch Schulbusse beteiligt sind.
Nachdem mit der Ausweisung eines Teilabschnitts der Mozartstraße als Einbahnstraße schon vor einigen Jahren Verbesserungen und eine gewisse „Entzerrung“ des motorisierten Verkehrs bewirkt werden konnten, hat 2019 eine von der Stadt beim Karlsruher Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein in Auftrag gegebene Studie ergeben, dass weiterer Bedarf zur Nachjustierung besteht, um im Umfeld des Bildungszentrums insbesondere die Fußgänger und Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer wirkungsvoller schützen zu können.
Aus der Studie wird ersichtlich, dass das vergleichsweise hohe Fahrzeugaufkommen im Untersuchungsgebiet vor allem auch durch die kontinuierlich zunehmende Zahl von „Eltern-Taxis“ bewirkt wird, die an den Unterrichtstagen insbesondere zu bestimmten „Stoßzeiten“ auf der Mozartstraße, Johann-Strauß-Straße und Viktoriastraße sowie auf den südlichen Teilabschnitten der Schubertstraße und der Straße Leiberg I unterwegs sind.
Nach den Herbstferien startet die Straßenverkehrsbehörde nun einen Verkehrsversuch, in dessen Rahmen Eltern oder sonstigen Personen, die Schülerinnen und Schüler mit dem privaten Kraftfahrzeug zur Schule bringen und unmittelbar bei der Unterrichtsstätte absetzen wollen, die Zufahrt in das die Bildungseinrichtungen unmittelbar umgebende Straßennetz untersagt ist. Stattdessen steht an der Mozartstraße beziehungsweise am Leiberg jeweils eine sogenannte „Kiss & Go“ – Zone zur Verfügung, wo die Kinder mit dem Auto abgesetzt und nach Unterrichtsende wieder abgeholt werden können.
Die Befugnis zur Zufahrt in die betroffenen Straßenabschnitte rund um das Bildungszentrum ist während der Dauer des Verkehrsversuchs nur für „Berechtigte“ zulässig. Zum berechtigten Personenkreis in diesem Sinne zählen die Anwohner der betroffenen Straßen, das im Bereich des Bildungszentrums sowie der dort untergebrachten Einrichtungen tätige Personal sowie außerdem Dienstleister und Handwerker, die in dem in Rede stehenden Gebiet ihre Aufträge erledigen. Selbstverständlich sind auch die im Schülerverkehr von und zum Bildungszentrum eingesetzten Busse weiterhin zur Zufahrt berechtigt.
Dem zur Zufahrt berechtigten Kreis von Personen und Unternehmen wird auf Antrag von der Stadtverwaltung ein kostenfreier Befahrungsausweis ausgestellt, der gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen ist.
Im Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch wird außerdem der im Bereich der Schulbushaltestellen an der Mozartstraße bereits bestehende Einbahnstraßenverkehr um den Teilabschnitt der Mozartstraße zwischen den Einmündungen der Silcherstraße und der Johann-Strauß-Straße verlängert.
Die verbotswidrige Einfahrt in die dementsprechend ausgeschilderte Zone rund um das Schulzentrum stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Verkehrsversuch wird von der Straßenverkehrsbehörde kontinuierlich beobachtet und bei Bedarf gegebenenfalls nachjustiert.
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