Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig.
Die Nachricht in Stichworten
- Kostenlose Bürgertests gibt es nicht mehr
- Es gibt Ausnahmen für Risikogruppen
- Es gibt Ausnahmen für besondere ereignisse
- Wer die Ausnahmen in Anspruch nehmen möchte, muss Zweck angeben
Kostenlose „Bürgertests“ an Teststellen oder in Apotheken gibt es ab sofort nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, so die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die gestern in Kraft getreten ist.
Künftig haben etwa noch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf einen Gratistest, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Für Tests anlässlich von Familienfeiern, Konzerten und anderen Innenveranstaltungen werden drei Euro Zuzahlung fällig. Das gilt auch bei roter Corona-Warnapp oder vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Wer einen solchen Test will, muss dann auch unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.
Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests
Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung)
Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
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Quelle:
dpa/lsw/red
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