17.1.2022 | „Spaziergänge“ gegen Einschränkungen durch Corona-Maßnahmen
Rund 300 Menschen demonstrieren am heutigen 17. Januar am Bruchsaler Kübelmarkt gegen die Einschränkung ihrer Freiheit durch Corona-Maßnahmen, zum großen Teil ohne Masken.
Die auftretenden Polizeikräfte begleiten die Demonstranten zurückhaltend. Dies bietet auch anderen Meinungsträgern Gelegenheit unter der Fahne der Impfgegner aufzutreten. Bleibt zu hoffen, dass die wenigen ernsthaft demonstrierenden Impfgegner ihre Sache nicht verraten, wenn sie diese Gesellschaft dulden.
Die Polizei zeigt sich mit dem Ablauf zufrieden. In einer Nachbetrachtung wird auch das Tragen von Masken ein Thema sein.
Bemerkenswert ist die am Nachmittag bekannt gegebene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, die ein grundsätzliches Verbot von sogenannten Spaziergängen – am Beispiel des Versammlungsverbots in Bretten – nicht erlaubt.
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat heute einem Eilantrag gegen ein von der Stadt Bretten verfügtes allgemeines Verbot nicht angemeldeter „Spaziergänge“ stattgegeben.
Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe: Konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr müssen gegeben sein
Ein Auszug aus der Urteilsbegründung: „Bei den über soziale Medien und Messengerdiensten beworbenen „Spaziergängen“ handele es sich auch um Versammlungen, da sie entgegen der unpolitischen Bezeichnung auf die gemeinschaftliche Kundgabe des Unmuts gegen die Corona-Maßnahmen abzielten. Ein Verbot müsse sich jedoch in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit halten und setze nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr voraus, die hier für den örtlichen Anwendungsbereich nicht ausreichten. Die bisherigen nicht angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet Bretten seien nämlich nur von mehreren Dutzend Personen besucht worden und friedlich verlaufen.“
Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkung das heutige Urteil auf die Versammlungsverbote in anderen Städten, wie zum Beispiel in Bruchsal, für die Zukunft hat.
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Das sind 0,68%. Da ist eine NULL zuviel hier in diesem Kommentar ;), wobei ja nirgends steht, dass die alle aus Bruchsal waren.
„zum großen Teil ohne Masken“ ist absolut nicht wahr. Und es waren deutlich mehr als 300 Personen.
Und der Satz „Dies bietet auch anderen Meinungsträgern Gelegenheit unter der Fahne der Impfgegner aufzutreten. Bleibt zu hoffen, dass die wenigen ernsthaft demonstrierenden Impfgegner ihre Sache nicht verraten, wenn sie diese Gesellschaft dulden.“ ist absolut tendenziös und hat nichts mit einer neutralen Berichterstattung zu tun.
„300 Demonstrierende am Kübelmarkt“
Und?
Bruchsal hat über 45.000 Einwohner, da sind doch 300 nicht mal der Rede wert.
Und die sind auch nicht die Mehrheit der Bevölkerung! Nicht einmal ansatzweise!
Wie wäre es denn mal mit ner Überschrift „Nur 0,067% der Bruchsaler Bevölkerung demonstrierte am Montag“ oder „99,93% der Bruchsaler demonstrierten am Montag nicht“.
Guten Abend,
konnten Sie denn Rechtsradikale und Nazis entdecken?
Falls nicht, wäre Ihre Ausführung eine Behauptung. Oder Unterstellung.
Dankeschön für Ihre Antwort.
Victoria v. Richthofen