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LANDKREIS | Downgrade bei Coronamaßnahmen. Ende der Teststationen. Statt Pandemie jetzt Endemie. (Archiv 2022)

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25.3.2022 | Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz wurden die Coronaregelungen seit dem 20. März auf wenige Basismaßnahmen zurückgefahren.

Die geltende Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werde der aktuellen Infektionslage nicht mehr gerecht.

Dieser Auffassung haben 31 Gesundheitsämter im Land in Form eines Positionspapiers am vergangenen Dienstag Ausdruck verliehen. Die Behördenpraktiker, die die meiste Erfahrung haben und die Entwicklung täglich vor Auge haben, zeigen darin auf, wie Schutzmaßnahmen weitaus zielgerichteter und effizienter vorgenommen werden könnten, als sie derzeit noch gesetzlich erforderliche Praxis sind.

Übergang von Coronapandemie zur Endemie

Entfallen ist mit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung des Landes zum 19. März bereits das Stufensystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe. Die Übermittlung von Meldedaten zu COVID-19-Fällen wird auf die im Infektionsschutzgesetz festgelegten Meldefristen umgestellt. Das bedeutet, dass ab sofort die Gesundheitsämter an Wochenenden und Feiertagen COVID-19-Fälle nicht mehr über das Landesgesundheitsamt an das Robert Koch-Institut übermitteln. Die daran anknüpfende COVID-19-Berichterstattung erfolgt künftig arbeitstäglich von montags bis freitags in Form eines Lageberichts, der sich auf die wichtigsten Zahlen beschränkt, wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mitgeteilt hat.

Lagekarte des Gesundheitsamts künftig nur werktags

Die Coronaseiten der Homepage des Landratsamtes bzw. dem gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe betriebenen Coronaportal zur Verfügung gestellte Übersichtskarte an Wochenenden und Feiertagen wird dem entsprechend nicht mehr aktualisiert, sondern am nächsten Werktag fortgeschrieben.

Im Hinblick auf die hohe Inzidenzen hat das Land Baden-Württemberg aber von einer Übergangsregel Gebrauch gemacht und ergänzende Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht sowie Zugangsbeschränkungen nach der 3G- bzw. 2G+-Regel bis zum 2. April 2022 verlängert.

Ende der Schnellteststationen

Der Beschluss bedeutet auch ein Ende der unzähligen Schnellteststationen, die darüber hinaus auch im Stadt- und Landkreis Karlsruhe Nährboden für kriminelle Strukturen waren. „Wir erleben massenhafte Testung durch Laien mit zweifelhafter Qualität und das Verbrennen von Steuergeld in teilweisen kriminellen Strukturen bei wenig Auswirkung auf das Pandemiegeschehen und die Krankheitslast. Zugleich passen vollbesetzte Fußballstadien und auf der anderen Seite die andauernde massive Einschränkung durch Quarantäne überhaupt nicht mehr zusammen“, so der Leiter des Gesundheitsamts.

Auch das Gesundheitsamt Karlsruhe steht hinter dem Strategiewechsel

Dass sich der Landessozialminister Manne Lucha (Grüne) der Expertise der Gesundheitsämter angeschlossen hat, die auch vom Landkreistag und dem Ärzteverband im Öffentlichen Gesundheitsdienst Baden-Württemberg unterstützt wird, begrüßt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.

Für die daraufhin entbrannte Diskussion hat er allerdings kein Verständnis: „Niemand hat ein Ende der Schutzmaßnahmen gefordert und niemand bestreitet die hohen Fallzahlen. Aber gerade deshalb lohnt sich die Prüfung, was zum jetzigen Zeitpunkt noch Sinn macht und effizient ist anstatt eingefahrene Wege immer weiter zu beschreiten. Dabei ist es sicher nicht falsch, die fachliche Argumentation derjenigen zu berücksichtigen, die an der Basis die Arbeit machen.“

Hintergrund:

Am vergangenen Dienstag hatten 31 Gesundheitsämter gemeinsam erklärt, dass die derzeitige Strategie der Situation nicht mehr gerecht werde. Auch sollten die verhandenen Ressourcen effektiver genutzt werden.

Als Beispiel wird genannt, dass „mehrere hundert Mitarbeiter täglich“ mit der Engabe von Daten beschäftigt seien, dies seien Tätigkeiten, die keine Handlungsrelevanz mehr hätten. Ebenfalls obsolet seien ungezielte Bürgertestungen sowie Isolation und Quarantäne. Die Quarantäne verursache Personalmangel unter anderem auch in der medizinischen Versorgung.

Dennoch empfehlen die Gesundheitsämter gezielte Testungen genauso beizubehalten wie Masken, Abstandsregeln, Lüftung und Impfung. Die Gesundheitsämter empfehlen einen Umgang mit Covid wie mit anderen Infektionskrankheiten. So solle der Arzt nur dann aufgesucht werden, wenn es medizinisch notwendig sei. Und nur wer erkrankt sei, solle zu Hause bleiben.

Am darauffolgenden Donnerstag hatte Gesundheitsminister Manne Lucha die Argumentation der Gesundheitsämter im Land aufgegriffen und von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) ein Ende der pandemischen Lage nach den Osterferien gefordert sowie das Ende von anlasslosen Bürgertestungen und der gesetzlichen Quarantänepflicht.

Beitrag aktualisiert am 26.3.22

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