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Symbolbild Landfunker-Archiv

ZOLL | Sozialversicherungsschaden von 200.000 Euro/ Ehepaar zu Haftstrafe verurteilt

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22.5.2023 | Die Betreiber eines Nagelstudios im Raum Heidelberg wurden aufgrund hinterzogener Sozialversicherungsabgaben in Höhe von über 200.000 Euro zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.

Umfangreiche Ermittlungen des Karlsruher Zolls, darunter Durchsuchungsmaßnahmen und etliche Zeugenvernehmungen, ergaben, dass ein Ehepaar, welches mehrere Nagelstudios im Rhein-Neckar-Kreis betrieb, über einen längeren Zeitraum Arbeitnehmende nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte.

Hierdurch entstand dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von über 200.000 Euro.

Ferner konnten im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte in Höhe von ca. 90.000 EUR sichergestellt werden.

„Da diese Erlöse aus strafbaren Handlungen stammen, wurden die Werte zu Gunsten der Staatskasse eingezogen.“

so Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlruhe.

Nunmehr wurde das Ehepaar zu einer einjährigen Haftstrafe mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren verurteilt. Des Weiteren wurde gegen beide ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen.

Zusatzinformation:

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Über 8.600 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

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