3.7.2023 | Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie
Am 30.06.2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Im Bereich des Hauptzollamts Karlsruhe waren an diesem Tag über 100 Zöllner*innen im Einsatz. Es wurden 75 Objekte in der Region überprüft. Dabei wurden über 260 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt und 45 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Insgesamt wurden über 60 Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet, darunter wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, Missbrauch von Sozialleistungen und illegalen Aufenthaltes im Bundesgebiet.
Des Weiteren wurden bei den Kontrollmaßnahmen im Nebenraum eines Cafés in Karlsruhe 3 illegale Spielautomaten, 2 illegale Spieltische und ein Koffer mit offensichtlichem Pokertisch, der dem unerlaubtem Glücksspiel dient, aufgefunden. Folglich wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung entsprechende Verfahren gegen den Betreiber eingeleitet. Die Spielautomaten, die Spieltische und der Koffer wurden umgehend beschlagnahmt.
„An die am 30.06.2023 durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.“,
so Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.