Symbolbild Landfunker

Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich | Coronabedingte Mietausfälle führen zu geringeren Steuerlasten (Archiv 2021)

Lass das deine Freunde wissen!

10.03.2021 | Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Hierzu zählen insbesondere auch coronabedingte Mietausfälle. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2020 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.

Kommentieren?
Ja bitte, denn eine offene Diskussion fördert das Miteinander.
Bitte achten Sie dabei auf unsere Kommentarregeln (Info)

Hier geht es zum Kommentarfeld >>>

 

Lass das deine Freunde wissen!

Was war? Was kommt?

Nicht täglich auf dem Landfunker? Verstehen wir 🙂
Abonniere den Wochenend-Newsletter, dann wirst du 1x pro Woche
informiert und erfährst alles Wichtige zum Wochenende!

Der Landfunker-Wochenend-Newsletter: Bei Nichtgefallen jederzeit mit einem Klick kündbar!

Siehe auch

Captivated: Crossover/ Post-Hardcore / Alternative aus Ubstadt-Weiher | SOUNDBOX

SOUNDBOX | Vor ein paar Wochen sind wir in unserem Format „Was bebbt denn do“ …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Consent Management Platform von Real Cookie Banner