Katastrophenübung am 13. und 27. 1. | Großes Blaulichtaufkommen bei „magnumiter“


Viel Blaulicht erwartet die Bevölkerung Mitte und Ende Januar, denn der Landkreis Karlsruhe führt die umfassende Katastrophenschutzübung „magnumiter“ (Gewaltmarsch) durch. Die Übung, an der knapp 30 überörtliche Einheiten teilnehmen, zielt darauf ab, die Koordination und Effizienz der Rettungsdienste im Falle eines Großschadensereignisses zu verbessern.

Einsatzvorbereitungen im Überblick

Die beiden Übungstage, der 13. und 27. Januar, werden durch den ganzen Landkreis hindurch von einer Vielzahl an Einsatzfahrten gekennzeichnet sein. Diese Fahrten erfolgen unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten, um eine realistische Übungssituation zu schaffen. Die Teilnahme von Einheiten des THW, des Enzkreises sowie des Rhein-Neckar-Kreises verstärkt die interkommunale Zusammenarbeit und die Vorbereitung auf regionale Großschadenslagen.

Ziel und Ablauf der Übung „magnumiter“

Der Schwerpunkt liegt auf der Alarmierung, Anfahrt und Verlegung einer größeren Anzahl an Einsatzkräften innerhalb eines großräumigen Einsatzraums. Die Einheiten werden von ihren Standorten zu Sammelräumen alarmiert, um dort in interkommunalen Einheiten zusammenzukommen. Anschließend findet die Verlegung zu insgesamt vier Standorten statt, wo die Teilnehmenden einen Einblick in die verschiedenen Kreiseinrichtungen und Fähigkeiten der Akteure im Bevölkerungsschutz erhalten. Diese Übungen laufen parallel an verschiedenen Stationen, wobei das Fahren im geschlossenen Verband trainiert wird.

Wichtigkeit überörtlicher Katastrophenschutzeinheiten

Die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal hat die Notwendigkeit einer effektiven überörtlichen Katastrophenhilfe verdeutlicht. Die Anzahl der Katastrophenschutzeinheiten im Landkreis Karlsruhe wurde daraufhin von 13 auf fast 30 erhöht. Diese Einheiten sind essenziell für die Bewältigung von Großschadenslagen und bieten interkommunale Unterstützung in Krisensituationen. Ihre Rolle und Zusammensetzung sind auf der Webseite des Landkreises Karlsruhe detailliert beschrieben.


INFO-BOX

Infobox: Marsch geschlossener Verbände

Was sind geschlossene Verbände?

Unter einem Verband wird eine gemeinsame Fahrt von mindestens drei (Einsatz)Fahrzeugen mit einheitlicher Kennzeichnung verstanden. Verbände kommen unter anderem zum Einsatz, wenn eine große Anzahl an Einsatzkräften und Einsatzfahrzeugen schnell an einen anderen Ort (z.B. in einen Einsatzraum oder wieder zurück) verlegen müssen.

Wie kann ich einen geschlossenen Verband erkennen?

Fahren viele Einsatzfahrzeuge hintereinander, kann das bereits der erste Hinweis dafür sein, dass es sich um einen geschlossenen Verband handelt.

Grundsätzlich und gesetzlich geregelt, muss der geschlossene Verband deutlich als solcher gekennzeichnet sein. In der Praxis kommen hierbei zwei Varianten zur Anwendung.

Variante 1: Beflaggung aller Fahrzeuge des geschlossenen Verbandes

Das letzte Fahrzeug im geschlossenen Verband trägt eine grüne, alle anderen Fahrzeuge eine blaue Flagge. Zusätzlich können die Fahrzeuge Blaulicht verwenden.

Variante 2: Blaues Blinklicht an allen Fahrzeugen
Im zweiten Fall wird der geschlossene Verband nur durch blaues Blinklicht an allen Fahrzeugen gekennzeichnet. Es gilt zu beachten, dass dies nur zur einheitlichen Kennzeichnung gilt und keine Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden. Falls diese verwendet werden, so ist dies durch die Verwendung von akustischem Sondersignal zu verdeutlichen.

Zusätzlich soll jeder geschlossene Verband mit einem Hinweisschild am Heck des letzten Fahrzeuges gekennzeichnet werden.

Wie verhalte ich mich gegenüber einem geschlossenen Verband?

Ein geschlossener Verband gilt als ein Fahrzeug. Das bedeutet, sobald das erste Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes eine grüne Ampel, ein vorfahrtsgebendes Verkehrszeichen überfahren oder in eine Kreuzung eingefahren ist, so folgen ihm die restlichen Fahrzeuge. Auch an Kreiseln, Zebrastreifen oder beim Reißverschlussverfahren gilt die Kolonne stehts als ein Fahrzeug.

Das Einfahren in einen geschlossenen Verband ist nicht gestattet.

Sobald ein geschlossener Verband Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt ist er von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit. Ihm ist dann unverzüglich freie Bahn zu schaffen!

Die wichtigsten Regeln bei Blaulicht und Sondersignal sind:

  1. Ruhe bewahren! Abruptes Abbremsen oder hektisches Ausweichen birgt Gefahren.
  2. Ausschau halten und beobachten! Bevor Sie reagieren, erstmal Ausschau halten von wo das Einsatzfahrzeug kommt und wo es hinwill.
  3. Freie Bahn schaffen! Kündigen Sie ihre Absicht mit Blinken an, sodass die Besatzung des Einsatzfahrzeuges weiß, was Sie tun. Das vorsichtige Überfahren von roten Ampeln ist in diesem Fall erlaubt. Achten Sie jedoch auf den Querverkehr.

Bei stockendem Verkehr auf der Autobahn ist unverzüglich eine Rettungsgasse zu bilden!


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