Am 17. Januar offenbarte eine abendliche Befahrung durch die Feuerwehr Obergrombach in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Gemeindevollzugsdienst ein drängendes Problem: Parkende Fahrzeuge, die in beengten Bereichen die Einsatzwege blockieren.
Diese Erkundungsfahrt, die in verschiedenen Straßen Obergrombachs stattfand, legte nicht nur die Schwierigkeiten offen, mit denen sich Rettungskräfte konfrontiert sehen, sondern führte auch zur Sanktionierung verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge. Das Ordnungsamt Obergrombach reagiert nun mit verschärften Maßnahmen, um die Sicherheit und Durchfahrbarkeit für die Feuerwehr zu gewährleisten.
Burgstraße, Schönblick und Winzerstraße
Die gemeinsame Befahrung durch Feuerwehr, Straßenverkehrsbehörde und Gemeindevollzugsdienst in Obergrombach ist Teil einer anhaltenden Bemühung, die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge in der Gemeinde zu sichern. Besonders in der Burgstraße, im Schönblick und in der Winzerstraße zeigte sich die Problematik: Fahrzeuge, die teils verkehrswidrig geparkt waren, behinderten die Durchfahrt. In einigen Fällen wurden Fahrzeughalter lediglich mit gelben Hinweiszetteln auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht, in anderen Fällen erfolgten Sanktionen.
Mindestbreite von 3,05 Metern muss freigehalten werden
Das Ordnungsamt betont die Wichtigkeit einer freien Durchfahrt für die Feuerwehr. Laut Straßenverkehrs-Ordnung muss eine Mindestbreite von 3,05 Metern auf der Fahrbahn freigehalten werden. In Obergrombach ist dies durch das oft unzulässige Parken auf Gehwegen ein häufiges Problem. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es verbleibt eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern. Um die Problematik zu adressieren, sind vermehrte Kontrollen und eine neue Verkehrsregelung, insbesondere in der Winzerstraße, geplant.
Gerade die, die hier parken, könnten beim nächsten Mal betroffen sein
Diese Befahrung ist nicht die erste ihrer Art; bereits in anderen Stadtteilen wie Büchenau, Heidelsheim und Helmsheim wurden ähnliche Probebefahrungen durchgeführt. Als nächster Schritt ist eine solche Befahrung in Untergrombach vorgesehen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Plans, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen zu gewährleisten und die Effizienz der Rettungsdienste zu verbessern.
Mehr dazu: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)