Informationsveranstaltung "Ganztagsrechtsanspruch für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/27"

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026/27: Anmeldung in Waghäusel bis 15. März

Waghäusel, 26. Februar 2026 | Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder. Die Stadt Waghäusel hat hierfür frühzeitig passende Betreuungsangebote entwickelt.

Zunächst umfasst der Anspruch die Erstklässler, in den Folgejahren wird er schrittweise auf die Klassenstufen eins bis vier ausgeweitet. „Unser Ziel war es, den gesetzlichen Anspruch verlässlich umzusetzen und zugleich den Bedürfnissen der Familien in Waghäusel gerecht zu werden“, betont Oberbürgermeister Thomas Deuschle. Künftigen Erstklässlern können verschiedene Betreuungsmodule angeboten werden.

Wie diese konkret aussehen, stellte die Stadt Anfang Februar bei einer Informationsveranstaltung vor. Rund 80 Eltern folgten der Einladung. Tobias Mahl und Daniel Knörzer von der Abteilung Bildung, Jugend und Sport informierten über die Betreuungsmodelle. Ergänzend präsentierten Axel Lehn, Schulleiter der Bolandenschule mit Ganztagsbetrieb, sowie Rüdiger Wirth, Leiter des Schülerhorts, ihre Angebote.

Acht Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche

Der Rechtsanspruch umfasst täglich acht Stunden an fünf Tagen pro Woche. Diese Zeit setzt sich aus Unterricht, Lernphasen und betreuten Zeiten in unterschiedlicher Ausgestaltung zusammen. Auch in den Schulferien gilt der Anspruch im gleichen zeitlichen Umfang, ausgenommen sind maximal 20 Schließtage pro Jahr.

Bestehende Angebote wie Kernzeitbetreuung, Ferienbetreuung, Ganztagsschule und Schülerhort bleiben weiterhin bestehen und können auch ohne formelle Geltendmachung des Rechtsanspruchs genutzt werden.

Frist zur Geltendmachung bis 15. März 2026

Eltern, die für ihr Kind den gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung geltend machen möchten, müssen dies bis spätestens 15. März 2026 schriftlich bei der Stadtverwaltung Waghäusel erklären. Die Frist ist notwendig, damit die Betreuung rechtzeitig organisiert werden kann. Wird der Rechtsanspruch angemeldet, gilt er verbindlich für ein Schuljahr.

Weitere Informationen sind auf der Website der Stadt Waghäusel abrufbar.

ANZEIGE

Einmal News mit allem, bitte!

Landfunker Logo

Der Landfunker Regio-Newsletter – kommt immer freitags

*Bitte akzeptiere unsere Nutzungsbedingungen!
Nutzungsbedingungen

Bei Nichtgefallen mit 1-Klick abbestellen.

Siehe auch

Kein Gymnasium ohne Empfehlung – Verwaltungsgericht Karlsruhe bleibt hart

Karlsruhe/Region, 04.04.25 | Die Rückkehr zur verbindlichen Grundschulempfehlung sorgt für juristische Auseinandersetzungen – vorerst ohne …

Consent Management Platform von Real Cookie Banner