Kostenfalle im Netz? Standesamt Bruchsal warnt vor Drittanbietern bei Urkundenbestellungen

Bruchsal, 26. Februar 2026 | Das Standesamt Bruchsal warnt vor kostenpflichtigen Online-Drittanbietern bei der Bestellung von Personenstandsurkunden. Bürgerinnen und Bürger sollten Urkunden ausschließlich über die offizielle Website der Stadt Bruchsal beantragen.

Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden können beim Standesamt Bruchsal bereits seit einigen Jahren bequem online bestellt werden. Auf der Homepage der Stadt Bruchsal unter www.bruchsal.de stehen im Bereich „Online-Dienste“ entsprechende Formulare zur Verfügung. Pro Urkunde fällt gemäß Landesverordnung eine Gebühr von 20 Euro an. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben. Nach der Online-Bestellung und Bezahlung werden die Urkunden per Post zugesandt, ein persönlicher Behördengang ist nicht erforderlich.

In letzter Zeit erreichen das Standesamt jedoch vermehrt Bestellungen über kostenpflichtige Drittanbieter. Diese werben im Internet damit, die Beantragung von Personenstandsurkunden für verschiedene Standesämter zu übernehmen. Was viele Antragstellende nicht erkennen: Die dort erhobenen Gebühren decken häufig lediglich die Weiterleitung der Bestellung an das zuständige Standesamt ab. Die eigentliche Urkunde ist damit noch nicht bezahlt.

Doppelte Kosten sorgen für Unverständnis

In der Folge erhalten die bestellenden Personen zwar ihre Urkunde vom Standesamt Bruchsal, zusätzlich jedoch eine Rechnung über die regulären Gebühren. Dies führt oftmals zu Unverständnis, da davon ausgegangen wurde, dass mit der Zahlung an den Drittanbieter bereits alle Kosten beglichen seien. Tatsächlich wird dem Standesamt in der Regel nur die Bestellung übermittelt, nicht jedoch die Gebühr für die Urkunde.

Das Standesamt Bruchsal empfiehlt daher ausdrücklich, Personenstandsurkunden ausschließlich über das Urkundenformular auf der stadteigenen Website www.bruchsal.de zu bestellen. So wird sichergestellt, dass der Antrag schnell bearbeitet werden kann und lediglich die gesetzlich festgelegten Gebühren anfallen. Zusätzliche Bearbeitungskosten entstehen nicht.

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