HEIDELSHEIM | Stadt Bruchsal erwirbt Gaststättengebäude „Zum Strohhut“ zur Anschlussunterbringung von Asylbewerbern (Archiv 2020)

Lass das deine Freunde wissen!

04.06.2020 | In Heidelsheim soll es im Gebäude der Gaststätte „Zum Strohhut“ eine Unterkunft zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen geben. Man spricht von Raum für etwa 25 Bewohner. „Damit kann die Stadt ihrer Verpflichtung in der Anschlussunterbringung nachkommen“, sagt Oberbürgermeisterin Petzold Schick und ergänzt der Erwerb sei selbstverständlich durch Beschluss der demokratisch legitimierten Gremien erfolgt und somit rechtmäßig.

Die Stadtverwaltung hat das Ziel einer dezentralen und betreuten Verteilung von Flüchtlingen in der Kernstadt und in allen Stadtteilen.

Derweil wird im Stadtteil Heidelsheim ein anonymes Flugblatt verteilt, indem der Stadt Bruchsal  mangelnde Transparenz und fehlendes demokratisches Vorgehen vorgeworfen wird. Die Stadtverwaltung wehrt sich nun gegen diese Vorwürfe in einer Pressemeldung:

„Das Gebäude wurde der Stadt Bruchsal angeboten, nachdem die bisherigen Eigentümer die Gaststätte aus Altersgründen nicht mehr weiterführen wollen. Bei der Untersuchung des Objektes zeigte sich, dass das Gebäude sich für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen eignet. Je nach Familienkonstellation können zirka 25 Personen dort untergebracht werden. Mit dem Grundstück kann die Stadt sowohl ihrer Unterbringungsverpflichtung nachkommen und gleichzeitig das Ziel erreichen einer dezentralen und betreuten Verteilung von Flüchtlingen in der Kernstadt und allen Stadtteilen.

Der Ortschaftsrat Heidelsheim ist sich seiner Verantwortung sehr wohl bewusst und hatte den Kauf einstimmig befürwortet. Der Gemeinderat hat den Erwerb des Grundstücks mehrheitlich beschlossen. Die Gemeindeordnung verlangt, dass Themen im Ortschafts- und Gemeinderat grundsätzlich öffentlich behandelt werden. Die gesetzliche Regelung verlangt aber zwingend die nichtöffentliche Beratung und Beschlussfassung, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.

Bei den Verhandlungen über den Kauf und den vereinbarten Kaufpreis überwogen die Interessen des öffentlichen Wohls und das berechtigte Interesse der Verkäufer an einer nichtöffentlichen Beratung. Der Beschluss über den Erwerb wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates öffentlich bekannt gemacht unter Berücksichtigung der Interessen der Verkäufer.“

Massive telefonische Belästigung und Beschimpfungen

Bei einem Vorort-Termin sprachen wir mit der Eigentümerin. Sie klagt über anhaltende telefonische Belästigung und Beschimpfung von Heidelsheimer Einwohnern, weil sie der Stadt das Gebäude veräußere. Die psychische Belastung in den letzten Tagen sei für sie extrem hoch.

Aber auch einzelne Anwohner, mit denen wir gesprochen haben, reagieren mit großer Kritik gegenüber der Entscheidung der Stadt, weil man befürchte, dass sich die Einquartierung der Flüchtlinge für sie negativ auswirke. Gedanken, wie es den Flüchtlingen wohl geht, wenn sie in dieser angeheizten Situation leben müssen, hat uns gegenüber jedenfalls niemand geäußert.

Weder an der Entscheidung der Stadtverwaltung unter Oberbürgermeisterin Petzold-Schick noch an dem immer wieder gültigen St-Florians-Prinzip ist hier zu rütteln.

Haben Sie Tipps?
Möchten Sie kommentieren?

Hier geht es zum Kommentarfeld >>>

Was war? Was kommt?

Nicht täglich auf dem Landfunker? Verstehen wir 🙂
Abonniere den Wochenend-Newsletter, dann wirst du 1x pro Woche
informiert und erfährst alles Wichtige zum Wochenende!

Der Landfunker-Wochenend-Newsletter: Bei Nichtgefallen jederzeit mit einem Klick kündbar!

Siehe auch

175 Jahre Badische Revolution: Geschichtslesungen im „Geschichtscafe“

Ab 29. Februar | Ein ebenso informatives wie kulturelles Angebot für Geschichtsinteressierte, Kulturliebhaber, und alle, …

Hide picture