Kein Gymnasium ohne Empfehlung – Verwaltungsgericht Karlsruhe bleibt hart

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Karlsruhe/Region, 04.04.25 | Die Rückkehr zur verbindlichen Grundschulempfehlung sorgt für juristische Auseinandersetzungen – vorerst ohne Erfolg für betroffene Familien. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in sieben Eilverfahren die Anträge von Schülern abgelehnt, die auf diesem Weg eine Aufnahme ins Gymnasium erwirken wollten – trotz fehlender Gymnasialempfehlung und nicht bestandenen Potenzialtests.

 

In aller Kürze

• Gericht lehnt sieben Eilanträge ab
• Neue Schulaufnahmeverordnung gilt bereits
• Zweifel an rechtlicher Grundlage des Potenzialtests

Hintergrund: Was hat sich geändert?

Seit dem Schuljahr 2024/2025 gilt in Baden-Württemberg eine neue Regelung: Wer auf ein allgemeinbildendes Gymnasium wechseln will, benötigt entweder

  • eine Gymnasialempfehlung durch die Grundschule (basierend auf einer pädagogischen Gesamtwürdigung),

  • oder ein positives Ergebnis bei der Kompetenzmessung,

  • oder – wenn beides nicht vorliegt – einen erfolgreichen Potenzialtest.

Letzterer wurde im Februar 2025 durchgeführt und ist für Schüler verpflichtend, die keine der beiden vorherigen Voraussetzungen erfüllen.

Wer ist betroffen?

Die Eilanträge kamen von Schülern genehmigter Privatschulen, die – im Gegensatz zu staatlichen und anerkannten privaten Schulen – nicht an der Kompetenzmessung teilnehmen durften und auch keine pädagogische Gesamtwürdigung erhielten. Da sie den Potenzialtest nicht bestanden hatten, wollten sie vor Gericht durchsetzen, dennoch am Gymnasialunterricht teilnehmen zu dürfen – mit Verweis auf die bis Anfang Februar noch geltende alte Rechtslage, bei der allein die Eltern über die Schulart entscheiden konnten.

Das sagt das Gericht:

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe lehnte die Eilanträge ab:

  • Unzulässigkeit: Die Schüler hätten stattdessen ein Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgerichtshof anstrengen müssen. Ein Eilantrag könne dieses nicht ersetzen.

  • Kein dringender Handlungsbedarf: Es entstehe kein irreparabler Schaden – Eltern könnten den Ausgang regulärer Verfahren abwarten.

  • Neue Regeln gelten schon: Die Aufnahmeverordnung sei gültig und auf das laufende Schuljahr anwendbar.

Gericht sieht jedoch rechtliche Grauzonen

Obwohl die Anträge abgelehnt wurden, äußerte das Gericht grundsätzliche Bedenken:

  • Es sei fraglich, ob der Gesetzgeber ausreichend klare Vorgaben zum Potenzialtest gemacht habe.

  • Weder im Schulgesetz noch in der Verordnung seien Mindestvoraussetzungen oder Bewertungskriterien für den Test festgelegt – stattdessen entscheide darüber allein das Institut für Bildungsanalysen BW.

  • Diese Unklarheit könne gegen das Verfassungsprinzip des Gesetzesvorbehalts verstoßen.

Wie geht es weiter?

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Familien können binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.

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