Der Kreistag hat den Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet.

Der Kreistag verabschiedete den Haushalt für das Jahr 2024

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29.1.24 | Der Sozialetat macht mit 326,3 Millionen Euro fast die Hälfte des Haushalts aus.

Mit einer Summe von 779,4 Millionen Euro hat der Kreistag den Haushalt für das 2024 mit 70 Ja- und fünf Gegenstimmen verabschiedet. Dieser ist damit um 98,5 Millionen Euro zum Vorjahr angestiegen. Die Abstimmung sowie die vorausgehenden Stellungnahmen der Fraktionen waren Schwerpunkt der Gremiumssitzung, die am Donnerstag, 25. Januar, in der Erich-Bamberger-Stadthalle in Östringen stattfand. Wie bei der Haushaltseinbringung im November 2023 von Landrat Dr. Christoph Schnaudigel angekündigt, blieb der Kreisumlagehebesatz ein weiteres Jahr bei 27,5 Prozent unverändert.

Mit einem Sozialetat von 326,3 Millionen Euro macht dieser rund die Hälfte des gesamten Haushaltes aus. Wie auch im Vorjahr ist dieser Etat aufgrund von immer mehr Fallzahlen in den sozialen Bereichen, des beschlossenen Anstiegs des Bürgergeldes, der schrittweisen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie der steigenden Belastungen im Jugend- und Sozialhilfebereich und der Auswirkungen der steigenden Flüchtlingszahlen gestiegen. Auch die Personalkosten des Landkreises machen mit 135 Millionen Euro einen großen Anteil aus. Hinzu kommen Investitionen von insgesamt 104,5 Millionen Euro. Davon fließen 88,2 Millionen Euro in Baumaßnahmen der Schul- und Verwaltungsgebäude, darunter 25,5 Millionen für den zweiten Bauabschnitt des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen und je zwei Millionen Euro für die Gartenschule in Ettlingen und die Handelslehranstalt in Bruchsal. Für die Abschlusszahlungen der neuen Straßenmeistereien in Bruchsal und Ettlingen sind ebenso Mittel vorgesehen wie für die Modernisierung der Ludwig-Guttmann-Schule in Karlsbad. Für den Neubau des Landratsamtes werden erstmalig 34 Millionen Euro veranschlagt. 7,1 Millionen Euro sind neben den laufenden Kosten des Öffentlichen Personennahverkehrs in Höhe von 59 Millionen Euro für geplante Investitionen in diesem Bereich vorgesehen.

Im Vergleich zur Haushaltseinbringung im November 2023 durch Landrat Dr. Christoph Schnaudigel ergaben sich letztlich nur an wenigen Stellen Änderungen des Entwurfs. So stimmte das Gremium verschiedenen Anträgen zu, die im Haushaltsplan 2024 für das neue Jahr aufgenommen wurden: Darunter waren unter anderem Anträge auf erhöhte Landkreis-Zuschüsse der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e. V. sowie der Psychologischen Beratungsstellen. Beim Antrag auf Einrichtung einer „Bildungsregion Landkreis Karlsruhe“ erwartet das Gremium zunächst in einer der nächsten Sitzungen einen Bericht aus den Praxiserfahrungen in anderen Städten- und Landkreisen. Keine Mehrheit fand ein Antrag zur Ausweitung der Präventionsstrategie auf Kinder bis zehn Jahre, da hierfür bereits vielfältige Angebote bestehen. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, den Antrag auf Einführung einer Bildungs-Karte für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu prüfen und dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss vorzustellen. Die Einführung soll nur kommen, wenn damit ebenfalls Synergieeffekte und Entlastungen der Kreisverwaltung verbunden sind.

Der Kreistag stimmte im Rahmen dessen auch dem Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Karlsruhe zu. Es sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um alle Ausgaben zu decken. Der zweijährige Kalkulationszeitraum 2023/2024 ermöglicht auch im Jahr 2024 stabile Gebührensätze. Der 2022 entstandene Überschuss von rund 5,5 Millionen Euro soll in der kommenden Abfallgebührenkalkulation für 2025 entlastend eingesetzt werden. Damit können die Gebührensätze noch bis im Jahr 2025 voraussichtlich unverändert bleiben. Die Verwaltung und die Kreisgremien haben bereits vereinbart, dass danach eine grundlegende Überprüfung des abfallwirtschaftlichen Angebots sowie eine Anpassung des Gebührensystems erfolgen soll.

Auch dem Haushaltsplan 2024 der Kreisstiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und der Stiftung „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ stimmte das Gremium zu.

Im Haushaltsplan des Kreises muss auch im Jahr 2024 kein Zuschuss an die Kliniken ausgezahlt werden. Dies hängt vor allem mit den guten Jahresergebnissen der Vorjahre zusammen. Aber auch die Klinik mit den Standorten Bruchsal und Bretten rechnet 2024 mit einem Defizit, dass nur durch Grundstückserlöse noch abgemildert werden kann. Der Kreistag ermächtigte in seiner Sitzung zudem den Landrat, in den Gesellschafterversammlungen der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH sowie der RKH Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH den Unternehmensplanungen 2024 zuzustimmen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem Jahresüberschuss von rund 81.000 Euro gerechnet. Allen Berechnungen liegt außerdem zugrunde, dass die Kliniken davon ausgehen, keiner weiteren Pandemiesituation gegenüberzustehen.

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