„Das Grundgesetz ist ein Glückfall für unser Land“

Peter Müller, Bundesverfassungsrichter a.D. Foto: Martina Schäufele

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400 Bürger/-innen besuchten den Vortrag von Peter Müller, Bundesverfassungsrichter a.D., in Bruchsal
Bruchsal (PM) | „Das Grundgesetz ist ein Glücksfall für unser Land“, sagte Peter Müller, Bundesverfassungsrichter a. D., in seinem Vortrag anlässlich der Jahresstage 175 Jahre Badische Revolution und 75 Jahre Grundgesetz. Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick begrüßte Müller im Bruchsaler Bürgerzentrum. Stefan Fuchs stimmte mit einem Klavier-Medley von Freiheitsliedern ins Thema ein.

Die Saat, die in der Badischen Revolution gesät wurde, sei im Grundgesetz aufgegangen und habe Früchte getragen, sagte Müller. Wirtschaftswachstum, Frieden und steigende Lebenserwartung zählten dazu. „Heute müssen wir dafür sorgen, dass auch noch unsere Kinder und Enkelkinder davon profitieren.“

Zunächst als Provisorium gedacht

Die Initiative für eine Verfassung sei nach dem zweiten Weltkrieg von den Westalliierten ausgegangen und zunächst als Provisorium gedacht gewesen. „Deshalb heißt unsere Verfassung „Grundgesetz“, erklärte der frühere Verfassungsrichter. Es sollte durch eine Verfassung ersetzt werden – was aber nie geschah. Mit zahlreichen Ergänzungen ist das Grundgesetz allerdings heute fast doppelt so lang wie vor 75 Jahren, so der Referent. Damals habe man sich auf das Notwendigste beschränkt.

„Das Grundgesetz ist das Gegenbild zum Nationalsozialismus“

Vor diesem Hintergrund ist es zu verstehen“, so Müller. Mit dem Bekenntnis zu Menschenwürde und Rechtsstaat und der Entscheidung für eine parlamentarisch-demokratische Grundordnung verfolge das Grundgesetz die klare Grundlinie: „Wir wollen aus der Geschichte heraus“.

„Unser Grundgesetz lässt keinen Raum für willkürliche Diskriminierung“, betonte Müller. Und: „Für das Denken über „Bio-Deutsche“ und „Pass-Deutsche“ ist im Grundgesetz kein Raum. Wer so denkt, befindet sich außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ An Recht und Gesetz ist auch der Staat ohne Ausnahme gebunden – in Europa nicht selbstverständlich, wie man etwa an Ungarn sehen könne. „Der Staat kann von seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht verlangen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten, wenn er selbst es nicht tut“, sagte Müller.

Menschen müssen sich aktiv an demokratischen Prozessen beteiligen

Um heute eine „Zeitenwende“ zu verhindern – um also die Tradition der Badischen Revolution und des Grundgesetzes weiterzuführen – müsse sich die Mehrheit der Menschen aktiv an demokratischen Prozessen beteiligen. Gesellschaftliche Themen müsse man offen diskutieren können und andere Sichtweisen aushalten. „Es macht keinen Sinn, Dinge unter den Teppich zu kehren, dort werden sie giftig“, sagte Müller. Demokratie lebe schließlich von der Kraft der geistigen Auseinandersetzung und des stärkeren Arguments. Ein Parteiverbot sei darum nur das letzte Mittel, um Demokratie und Freiheit zu verteidigen.

Text/Bild: Martina Schäufele

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