4.4.22 | Bürger sollen vor Kaufentscheidungen aufgrund falscher Kundenbewertungen geschützt werden
Mehrheit der Online- Kundenbewertungen ist unzuverlässig
Aus einer EU-weiten Analyse geht hervor, dass bei rund 55% der Online-Kundenbewertungen Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit und Authentizität bestehen. Bei der Mehrheit der Webseiten kann somit nicht bestätigt werden, ob die Bewertungen auch wirklich von Verbrauchern stammen, die die angebotenen Produkte und Dienstleistungen tatsächlich genutzt haben.
EU- Richtlinie schützt ab dem 28. Mai 2022
Um dieses Problem anzugehen, hat die EU eine neue Richtlinie über unehrliche Geschäftspraktiken in die Wege geleitet. Diese sieht ab dem 28. Mai 2022 vor, dass der Verkauf, der Kauf und die Vorlage falscher Verbraucherbewertungen zur Bewerbung von Produkten verboten sind. Des Weiteren, sind Webseitenbetreiber nun auch verpflichtet, die Verbraucher über den Umgang mit Bewertungen zu informieren.
„Ich begrüße die neue EU-Richtlinie, denn es kann nicht sein, dass unsere Bürger bei ihren Kaufentscheidungen von falschen Kundenbewertungen in die Irre geführt werden. Es ist gut, dass dieses Problem schnellstens angegangen und behoben wird“, so der Europaabgeordnete Daniel Caspary. Jetzt liegt es an den nationalen Behörden, sich mit den verschiedenen Händlern und Anbietern in Verbindung zu setzen, um die Richtlinie konsequent umzusetzen.
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