In aller Kürze
– Entlastungsbetrag (131 €) jetzt flexibler nutzbar
– Auch private Helfer können abrechnen
– Unterstützung für Alltag, Haushalt & Begleitung
– Pflegekasse übernimmt Kosten ohne Schulungspflicht
Kreis Karlsruhe, 18.02.2025 | Pflegebedürftige können seit Januar 2025 den Entlastungsbetrag von 131 Euro auch für private Helfer aus dem Bekanntenkreis nutzen. Das erleichtert den Alltag und ermöglicht mehr individuelle Unterstützung.
Private Hilfe jetzt offiziell anerkannt
Bisher durften nur professionelle Anbieter über den Entlastungsbetrag abrechnen. Jetzt können auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte einspringen und sich die Unterstützung von der Pflegekasse erstatten lassen. Dazu zählen Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Arztbesuche oder Freizeitgestaltung.
Wer helfen darf – und wer nicht
Helfer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht gewerblich tätig sein. Sie können maximal zwei Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützen, dürfen aber nicht mit ihnen verwandt oder im selben Haushalt leben. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – eine spezielle Schulung ist nicht nötig.
So beantragen Sie die Unterstützung
Pflegebedürftige und Angehörige erhalten alle nötigen Infos und Formulare beim örtlichen Pflegestützpunkt:
Standort Bretten
Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
Telefon: 0721 936-71230
Mobil: 0151 52350666
Fax: 0721 936-71231
E-Mail: pflegestuetzpunkt.bretten@landratsamt-karlsruhe.de
Standort Bruchsal
Stadtgrabenstraße 25
Telefon: 0721 936-70490
Mobil: 0151 12588834
Fax: 0721 936-70491
E-Mail: pflegestuetzpunkt.bruchsal @landratsamt-karlsruhe.de
Standort Waghäusel
Karlsruher Str. 8a
Telefon: 0721 936-71410
Mobil: 0151 16734450
Fax: 0721 936-71411
E-Mail: pflegestuetzpunkt.waghaeusel@landratsamt-karlsruhe.de
Standort Stutensee
Rathausstraße 3
Telefon: 0721 936-71680
Mobil: 0160 93970572
Fax: 0721 936-71681
E-Mail: pflegestuetzpunkt.stutensee@landratsamt-karlsruhe.de
Mehr Informationen zur Antragstellung:
Landratsamt Karlsruhe