LANDKREIS KARLSRUHE, 7. FEBRUAR 2026 | Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe verschickt ab dem 9. Februar die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026.
Ab dem 9. Februar erhalten rund 120.000 Haushaltskundinnen und -kunden im Landkreis Karlsruhe Post vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB). Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026 werden per Post an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versandt.
Die Bescheide enthalten sowohl die Endabrechnung für das vergangene Jahr als auch die Festlegung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr 2026. Berechnet werden neben der Jahres- und Leerungsgebühr für den Restabfallbehälter auch die Gebühren für die Biotonne. In einzelnen Fällen können zusätzlich Gebühren etwa für Wertstoff-Mehrvolumen, eine Tauschgebühr oder die Jahresgebühr für ein Behälterschloss ausgewiesen sein.
Die Vorauszahlungen für 2026 basieren in der Regel auf dem aktuellen Behälterbestand sowie der Anzahl der im Vorjahr in Anspruch genommenen Leerungen des Restabfallbehälters. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung werden mindestens vier Pflichtleerungen pro Jahr berechnet. In der Jahresgebühr der Biotonne sind 26 Leerungen enthalten. Der AWB weist darauf hin, dass seit Jahresbeginn neue Gebührensätze gelten.
Liegt dem Landkreis ein Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. So lassen sich verspätete Zahlungen und mögliche Mahngebühren vermeiden. Ohne Lastschriftmandat sind die beiden Raten im ersten und zweiten Halbjahr jeweils bis zu den im Bescheid genannten Terminen zu überweisen.
Für Fragen zur Abfallgebührenabrechnung steht der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 9820 20 täglich von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung. Weitere Informationen, Erläuterungen zu den Gebühren sowie ein Hinweisblatt zum Abfallgebührenbescheid finden sich auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.
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