Infomercial | Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Lass das deine Freunde wissen!

Egal ob freiwillig oder nicht – sobald Ihr Beschäftigungsverhältnis endet haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis

Die Grundlage hierfür bildet §109 Absatz 2 der Gewerbeordnung. Dort ist ebenfalls geregelt, dass das Arbeitszeugnis wahr und wohlwollend sein muss.

Arbeitszeugnisse dokumentieren Art und Dauer der Beschäftigung, Qualifikationen und Leistungen sowie das Sozialverhalten von Beschäftigten. In Deutschland gehört das Arbeitszeugnis neben Anschreiben und Lebenslauf mit zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen. Personalverantwortlichen dient es als wichtiger Nachweis, ob der Bewerber für die aus-geschriebene Stelle geeignet ist.

Es werden zwei wesentliche Formen unterschieden: das einfache Arbeitszeugnis sowie das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Das einfache Zeugnis enthält sachliche und objektiv nachprüfbare Fakten zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden zusätzlich die Arbeitsleistungen und das Sozialverhalten beurteilt.

Auch wenn Sie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis sind, können Sie jederzeit ein schriftliches Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber einfordern, das sogenannte Zwischenzeugnis. Dies gibt es sowohl in der einfachen als auch in der qualifizierten Form. Anlässe dafür können sein, dass Sie innerhalb Ihres Unternehmens den Arbeitsplatz wechseln, einen neuen Vorgesetzten bekommen, sich Ihre Aufgaben ändern oder dass Sie sich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben wollen.

Mein Tipp:
Verlangen Sie immer nach einem qualifizierten Zeugnis, wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis endet und warten Sie nicht zu lange, denn Ihr Anspruch darauf verfällt drei Jahre danach. Wenn Sie sich anderweitig nach einem Arbeitsplatz umsehen wollen, bitten Sie Ihren Vorgesetzten rechtzeitig vor einem geplanten Austritt um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Aber: Verpacken Sie bei einer geplanten Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber Ihren Wunsch nach einem Zwischenzeugnis so, dass bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber niemand misstrauisch wird. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber nach, ob Sie das Dokument nachreichen können.

Bei möglichen Unstimmigkeiten am Ende des Arbeitsverhältnisses kann das Zeugnis nach Ende der Beschäftigung aufgrund der sogenannten Bindungswirkung nicht mehr nachträglich „schlechter“ werden.

Santina Panzer | E.G.O.Expertentipp:

Santina Panzer
E.G.O. Elektro-Geräte GmbH & Co. Holding KG
Head of HR Marketing
Rote-Tor-Straße 14,
75038 Oberderdingen, Deutschland
Santina.Panzer@egoproducts.com

Aus dem RegioMagazin WILLI 1/17

Was war? Was kommt?

Nicht täglich auf dem Landfunker? Verstehen wir 🙂
Abonniere den Wochenend-Newsletter, dann wirst du 1x pro Woche
informiert und erfährst alles Wichtige zum Wochenende!

Der Landfunker-Wochenend-Newsletter: Bei Nichtgefallen jederzeit mit einem Klick kündbar!

Siehe auch

175 Jahre Badische Revolution: Geschichtslesungen im „Geschichtscafe“

Ab 29. Februar | Ein ebenso informatives wie kulturelles Angebot für Geschichtsinteressierte, Kulturliebhaber, und alle, …

Hide picture