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Nach der Energieeinsparverordnung müssen alte Brenner von Ölheizungen ausgetauscht werden, wenn sie 30 Jahre alt sind.
Aus dem RegioMagazin WILLI 04/2017
Die alten Heizölfresser können aber nicht einfach durch neue ersetzt werden, denn nach dem erneuerbaren Energiegesetz Baden-Württemberg müssen anlässlich einer Heizungsmodernisierung 15 % des Energiebedarfs des Hauses durch alternative Energien gedeckt werden.
Ist eine Umstellung auf regenerative Energie – Holzpelett/Holzhack, Wärmepumpe, Photovoltaik – aufgrund technischer Vorgaben nicht möglich, so hilft meist die Kombination einer Gastheizung (Erdgas) mit einer Solaranlage für die Warmwasseraufbereitung.
Wird dadurch die Vorgabe von 15 % regenerativer Energie nicht erreicht, so sind Ersatzmaßnahmen wie die Verwendung von Bioöl, Biogas, Dachdämmung, Außendämmung, Kellerdeckendämmung und anderes mehr möglich. Einzelheiten finden sich im erneuerbaren Wärmegesetz Baden-Württemberg 2015 und sind für die Praxis in einer Broschüre des Ministeriums für Umwelt und Energiewirtschaft zusammengestellt. Diese Broschüre gibt auch einen Überblick über die möglichen Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm und dem Programm der KfW-Gebäudesanierung.
Nicht zu vergessen: Bei Einbau einer energieeinsparenden, modernen Heizungsanlage können 11 % der auf die einzelnen Mietwohnungen entfallenden Kosten auf die Jahresmiete in einem eigens geregelten Verfahren umgelegt werden.
Die Broschüre E-Wärmegesetz 2015 zu beziehen bei: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, oder bei Haus & Grund Bruchsal-Philippsburg, Am Alten Schloss 10, 76646 Bruchsal.
Text: Harry Mühl, Bild: fotolia
H & G Bruchsal-Philippsburg
Am Alten Schloss 10, Bruchsal
Tel: 07251 8 49 00
www.haus-grund-bruchsal.de