Saalbach bei Karlsdorf

BRUCHSAL | Ausweisung der Saalbachniederung westlich von Bruchsal als Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet

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29.08.2023 | Offenlage der Verfahrensunterlagen beginnt am 11. September 2023 

Die Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg eröffnen das Verfahren zur Ausweisung der Saalbachniederung westlich von Bruchsal als Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet. Ein wichtiger Verfahrensschritt ist die Offenlage der Verfahrensunterlagen, die am Montag, 11. September 2023, beginnt.

Saalbach bei Bruchsal, Landfunkerarchiv

Im Rahmen der Ausweisung des gesamten Schutzgebiets haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich am Verfahren zum Erlass der Rechtsverordnung zu beteiligen. Der Verordnungsentwurf sowie die dazugehörigen Karten liegen bis einschließlich 23. Oktober 2023 zur kostenlosen Einsicht beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe, zweites Obergeschoss, Raum 327 während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) in Papierform aus. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe eingesehen werden.

Direkter Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref55/naturschutzgebiete/verordnungen/.

Die Verfahrensunterlagen werden außerdem beim Regierungspräsidium Freiburg und beim Landratsamt Karlsruhe in Papierform sowie digital und in den Rathäusern der Gemeinden Bruchsal, Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard, Forst, Waghäusel und Hambrücken in Papierform zur kostenlosen Einsicht bereitgestellt. Im Zeitraum der Auslegung können Bürgerinnen und Bürger Anregungen, Bedenken oder Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Freiburg vorbringen. Diese können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Die im Beteiligungsverfahren eingehenden Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen werden von den Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg sorgfältig ausgewertet, beantwortet und soweit möglich berücksichtigt, bevor das Schutzgebiet ausgewiesen wird.
Die kombinierte Schutzgebietsausweisung ist wie folgt geplant: Der Kernbereich der Saalbachniederung, das Offenland, soll zum Naturschutzgebiet werden. Die an die Saalbachaue angrenzenden Waldflächen werden als Waldschutzgebiet (Schonwald) in das gesamte Schutzgebiet einbezogen. Zusätzlich wird das Naturschutzgebiet von einem Landschaftsschutzgebiet umschlossen, das in die Waldbereiche hineinreicht sowie den Offenlandbereich zwischen der Neudorfer Kleingartensiedlung am Saugraben und der nördlich davon liegenden Neudorfer Mühle umfasst.

Informationen zu den Saalbachniederungen

Seit mehr als drei Jahrzehnten engagieren sich die Naturschutzverbände, die Naturschutzverwaltung und die umliegenden Gemeinden Bruchsal, Graben-Neudorf und Karlsdorf-Neuthard für die Erhaltung und Aufwertung der Saalbachniederung.

Dank dieses Engagements ist aus einer in den 1970er Jahren veränderten und in der Folge weitgehend ackerbaulich genutzten Aue inzwischen wieder eines der größten zusammenhängenden Wiesengebiete der nordbadischen Rheinebene geworden. Die Saalbachniederung ist ein überregional äußerst bedeutsamer Rast- und Brutplatz der Vogelwelt sowie ein wichtiger Lebensraum zahlreicher, seltener und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Entsprechend dieser besonderen Bedeutung des Gebiets beabsichtigt das Regierungspräsidium Karlsruhe die bisher als Landschaftsschutzgebiet geschützte Saalbachniederung zum Naturschutzgebiet zu erklären, um sie auf diese Weise besser und umfassend zu schützen sowie weiter zu entwickeln.

Da nicht nur die Wiesenflächen des Offenlands, sondern gerade auch das Zusammentreffen mit den angrenzenden hochwertigen Waldbereichen ohne zerschneidende Elemente ein wesentliches Merkmal der Saalbachniederung ist, wird im Schulterschluss mit der höheren Forstbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg eine kombinierte Schutzgebietsausweisung aus Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet und Waldschutzgebiet (Schonwald) verfolgt. Dieses soll auf der Basis einer gemeinsamen Rechtsverordnung verwirklicht werden.

Im Rahmen der umfangreichen Vorbereitungen wurde das Gebiet eingehend untersucht. Dazu wurden Gespräche mit den vornehmlich betroffenen Interessensträgern geführt. Dabei erfährt die geplante Unterschutzstellung gerade bei den Kommunen mit wesentlichen Anteilen am Gebiet, Bruchsal, Graben-Neudorf und Karlsdorf-Neuthard große Unterstützung. Nach Abschluss der Vorbereitungen kann das förmliche Verfahren zur Ausweisung des Schutzgebiets nun beginnen. Weitere Informationen zur Ausweisung der Saalbachniederung als Natur-, Landschafts- und Waldschutzgebiet sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.

Direkter Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref55/naturschutzgebiete/verordnungen/

 

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Siehe auch

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