Frühblüherzeit: Vorsicht beim Bärlauch-Sammeln geboten
Das Forstamt Karlsruhe informiert über das richtige Sammeln von Frühblühern wie Bärlauch und warnt vor Verwechslungsgefahren mit giftigen Pflanzen.
Mit dem Einzug des Frühlings erwachen in den Wäldern rund um den Kreis Karlsruhe die Frühblüher. Zu den bekanntesten Vertretern zählen das Buschwindröschen, die Schlüsselblume und vor allem der Bärlauch. Dieser wird aufgrund seines knoblauchartigen Geruchs und Geschmacks gerne gesammelt, birgt jedoch Verwechslungsrisiken mit dem giftigen Maiglöckchen und dem Aronstab. Das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe hebt hervor, wie wichtig es ist, beim Sammeln besondere Aufmerksamkeit zu walten zu lassen.
Bärlauch erkennen: Wichtige Unterscheidungsmerkmale
Beim Bärlauch treibt typischerweise nur ein Blatt direkt aus dem Stängel aus, während das Maiglöckchen zwei Blätter pro Stängel aufweist. Die Blattunterseite des Bärlauchs erscheint matt, im Gegensatz zur glänzenden des Maiglöckchens. Bei der Unterscheidung zum Aronstab helfen die eng nebeneinander liegenden, parallel verlaufenden Blattnerven des Bärlauchs, während die des Aronstabs unregelmäßig geformt sind.
Rechtliches zum Sammeln von Wildkräutern
Das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg erlaubt das Pflücken von nicht geschützten Wildkräutern wie dem Bärlauch in einem Umfang von bis zu einem Handstrauß für den persönlichen Gebrauch. Für eine gewerbliche Nutzung ist eine Genehmigung erforderlich. Geschützte Arten wie Buschwindröschen, Leberblümchen und Schlüsselblume dürfen hingegen nicht gepflückt werden.
Umgang mit geschützten Pflanzenarten
Das Buschwindröschen und die Schlüsselblume stehen unter Naturschutz und sind vom Pflücken ausgenommen. Das Leberblümchen, bekannt für seine blauvioletten Blüten, gilt als besonders gefährdete Art und ist ebenfalls geschützt. Alle Teile dieser Pflanzen sind giftig.