Hautärztin, Dermatologin und Allergologin Dr. med. Sabine Brennecke beantwortet Fragen rund ums Thema Hautgesundheit

WILLI-Interview | Das ABCDE der Hautgesundheit mit Dr. med. Sabine Brennecke

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Dr. med. Sabine Brennecke Hautärztin, Dermatologin und Allergologin in der Schloßstraße in Bruchsal beantwortet Fragen „rund um die Hautgesundheit“:

Wie häufig wird Hautkrebs in Ihrer Praxis diagnostiziert?
Den größten Stellenwert in der täglichen Praxis haben der weiße Hautkrebs (Basaliom und Spinaliom) und der schwarze Hautkrebs (Melanom). Basaliom und Spinaliome diagnostizieren wir jeden Tag mehrfach bei uns in der Praxis. Der weiße Hautkrebs streut äußerst selten in Lymphknoten oder andere Organe und ist daher in der Regel nicht lebensbedrohlich. Trotzdem ist eine frühzeitige Entfernung notwendig, da der weiße Hautkrebs lokal wächst und mit zunehmender Größe auch tiefere Gewebe befallen kann.

Der deutlich gefährliche und potentiell lebensbedrohliche schwarze Hautkrebs kommt seltener vor. Bei uns in der Praxis sehen wir etwas ein bis zwei Fälle pro Monat.

Welches Alter ist besonders gefährdet?
Ältere Menschen ab dem 60. Lebensjahr erkranken besonders häufig an Hautkrebs. Wir haben aber in der Praxis auch immer wieder junge Patienten unter 30 Jahren, bei denen wir Hautkrebs feststellen.

Die ABCDE-Regel: Wie können verdächtige Stellen aussehen und wann muss man diese abklären lassen?
Pigmentierte Hautveränderungen, umgangssprachlich Muttermale oder Leberflecken, werden anhand der ABCDE-Regel beurteilt. Jeder Buchstabe steht für eine Beurteilungskriterium. Das „A“ steht für Asymmetrie, das „B“ für Begrenzung, das „C“ für Colour/Farbe, das „D für Durchmesser und das „E“ für Erhabenheit. Ungünstig sind Asymmetrie, eine unscharfe Begrenzung zur umgebenden Haut, eine sehr dunkle Farbe oder Mehrfarbigkeit, ein großer Durchmesser sowie eine Erhebung über die Hautoberfläche. Weitere Faktoren, die bei der Beurteilung von pigmentierten Hautveränderungen eine Rolle spielen sind sichtbare Veränderungen eines Muttermals, sowie Juckreiz und Blutung.

Blick in die Praxisräume

Für den weißen Hautkrebs gibt es keine eindeutigen diagnostischen Kriterien. Er ist daher für Ungeübte deutlich schwerer zu erkennen. Oft tritt er als kleines halbkugeliges glasiges Knötchen oder einfach als kleiner roter schuppender Fleck in Erscheinung. Alle Hautveränderungen, die neu entstehen und nicht innerhalb einiger Wochen abheilen, sollten daher hautfachärztlich beurteilt werden.

Welche Maßnahmen werden bei einem bösartigen Melanom eingeleitet?
Besteht der Verdacht auf ein bösartiges Melanom, wird die betreffende Hautveränderung bei uns in der Praxis ambulant in lokaler Betäubung entfernt und zur Untersuchung an ein Labor geschickt. Der wichtigste Punkt beim bösartigen Melanom ist die Eindringtiefe ins Gewebe. Je nach gemessener Eindringtiefe erfolgt eine lokale Nachexzision mit einem Sicherheitsabstand von 1-2cm. Bei einer Tumordicke über 0,75 bis 1mm wird zusätzlich ein Wächterlymphknoten entnommen und histologisch untersucht. Die Entnahme des Wächterlymphknotens erfordert einen kurzen Klinikaufenthalt in einer Hautklinik.

Von der Eindringtiefe und dem Befall der Lymphknoten hängen dann weitere Untersuchungen ab, z.B. Lymphknotenultraschall, Bestimmung des Tumormarkers, Röntgen der Lunge oder Ultraschall des Bauchraumes. Gegebenenfalls sind auch noch weitergehende bildgebende Maßnahmen sinnvoll. Ob nach Vorliegen aller Befunde weitere Therapiemaßnahmen, wie z.B. Immun- oder Chemotherapien notwendig sind, wird in der Regel in einer Hautklinik entschieden.

Was sind die Kriterien für eine Hautkrebsvorsorge?
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf die „Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch bereits für jüngere Versicherte an. Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten in der Regel altersunabhängig mindestens einmal jährlich.

Abgesehen von diesen grundsätzlichen Rahmenbedingungen sollte die Häufigkeit der Hautkrebsvorsorge aber auch von weiteren Faktoren abhängig gemacht werden, z.B. Fälle von Hautkrebs in der Familie, Gesamtzahl der Muttermale, Hautkrebs in der eigenen Vorgeschichte, Immunsuppression oder ausgeprägte Sonnenexposition privat oder beruflich. Stellt sich ein Patient zur Hautkrebsvorsorge vor, wird das individuelle Risiko besprochen und eine Empfehlung für die Häufigkeit der Hautkrebsfrüherkennung ausgesprochen.

Was ist ein ausreichend hoher Lichtschutzfaktor in Sonnencremes?
Da das Gesicht zeitlebens am häufigsten den UV-Strahlen der Sonne ausgesetzt ist, sollte insbesondere die Gesichtshaut einschließlich Ohren und ggf. Kopfhaut umfassend geschützt werden. Dabei ist zu beachten, dass auch im Winter UV-Strahlen auf die Erde gelangen. Daher ist im Gesichts- und Kopfbereich die ganzjährige Anwendung von Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor 50 sinnvoll.

Der Körper sollte bei stärkerer Sonnenexposition, z.B. im Urlaub, beim Wandern, im Freibad oder am Badesee mit Lichtschutzfaktor 30 bis 50 je nach persönlicher Empfindlichkeit geschützt werden. Es gibt viele sehr gute Sonnenschutzpräparate, die teilweise auch auf bestimmte Hauttypen abgestimmt sind, z.B. Sonnenschutzcreme für Menschen mit Akne, Couperose, Vorstufen von weißem Hautkrebs oder Neigung zu Pigmentflecken.

Praxis Brennecke
Schloßstr. 1 in Bruchsal
Tel. 07251 82080
www.dr-brennecke.de

Aus RegioMagazin WILLI 06/2023

 

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