5.4.24 | Nachdem im Östringer Rathaus zuletzt mehrfach Anfragen aus der Bevölkerung eingegangen waren, ob in der Stadt eine weitere sogenannte Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises für Flüchtlinge etabliert werde, sei Bürgermeister Felix Geider dementsprechend beim Karlsruher Landratsamt vorstellig geworden und habe sich über den aktuellen Sachstand in der Angelegenheit informieren lassen. Das teilt die Stadt Östringen in einer Pressemeldung mit.
Östringer Bürgermeister setzt sich für Klärung ein
Von der Kreisbehörde wurde der Stadtverwaltung dazu mitgeteilt, dass es zwar Gespräche für die Übernahme einer Liegenschaft in Östringen gebe, um dort zusätzliche Kapazitäten für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen. Nach den Angaben des Landratsamts steht die konkrete Ausgestaltung und Planung des Vorhabens derzeit allerdings noch aus, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch keine weitergehenden Informationen gegeben werden konnten.
Verantwortlichkeiten und bisherige Entwicklungen
Nach den Festlegungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist der Landkreis für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten zuständig, zudem unterstützt er die Kommunen bei der Erfüllung ihrer ebenfalls gesetzlich verbindlich geregelten Verpflichtungen zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. Bereits im vorigen Dezember wurde im Östringer Gewerbegebiet „Schenkloch“ in einem Gebäude, das zuvor einem Sport- und Gesundheitszentrum als Domizil gedient hatte, eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge eröffnet, die Platz für bis zu 49 Personen bietet.
Eine ebenfalls im vorigen Jahr vom Landkreis geplante weitere Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Verwaltungsgebäude des früheren Nylonfaserwerks im Westen der Kernstadt war hingegen im Ergebnis der Verhandlungen des Landkreises mit dem Eigentümer letztendlich nicht zustande gekommen. Dort hatten bereits von 2016 bis 2018 zeitweilig bis zu 300 Kriegsflüchtlinge ein Obdach gefunden.
Baugenehmigungen als notwendiger Schritt für neue Unterbringungsmöglichkeiten
Im Falle der Umnutzung eines im Stadtgebiet vorhandenen Gebäudes für Zwecke einer Flüchtlingsunterkunft muss der Aufgabenträger beziehungsweise der Eigentümer der Immobilie zunächst eine dementsprechende Baugenehmigung erwirken. Im Zuge der diesbezüglichen Prüfungen der Baurechtsbehörde wird dabei zu gegebener Zeit auch die Stellungnahme der Kommune eingeholt, darauf wies jetzt auch auch Bürgermeister Geider nochmals ausdrücklich hin.