KARLSRUHE, 07.11.2025 | Der Landkreis Karlsruhe baut mehrere Unterkünfte für Geflüchtete zurück. Grund: sinkende Zahlen und der Wunsch, Leerstände und unnötige Kosten zu vermeiden.
Der Landkreis Karlsruhe zieht Konsequenzen aus den rückläufigen Flüchtlingszahlen. In der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde deutlich: Der Bedarf an Plätzen hat sich massiv verringert – und das eröffnet Spielraum für Einsparungen, aber auch für neue Nutzungsideen.
Deutlich weniger Geflüchtete müssen untergebracht werden
2016 mussten noch fast 5.000 Menschen im Landkreis untergebracht werden, aktuell sind es nur noch rund 624. Gesetzlich vorgeschrieben sind 800 Plätze als Mindestreserve – die ist derzeit locker erfüllt. Statt leere Unterkünfte teuer zu betreiben, setzt der Kreis auf ein angepasstes Konzept: Rückbau, Umnutzung, Kostenkontrolle.
Was sich wo verändert
- Heidelsheim: Gemeinschaftsunterkunft mit 440 Plätzen vollständig aufgegeben.
- Odenheim: Nutzung künftig als Lagerfläche.
- Völkersbach: Bewohnerinnen und Bewohner nach Malsch verlegt.
- Oberhausen, Waldbronn, Östringen, Pfinztal: Flexible Nutzung im sogenannten Kombimodell.
- Bad Schönborn: Rückbau der Unterkunft im vierten Quartal 2025.
- Sulzfeld: Einrichtung bleibt auf „Stand-by“ – kann bei Bedarf wieder aktiviert werden.
Der neue Wirtschaftsplan der Kommunalanstalt für Wohnraum zeigt die Wirkung deutlich: Statt 16 Millionen Euro wie im Vorjahr werden 2026 nur noch rund 14,6 Millionen Euro an Aufwand erwartet. Das bedeutet eine Entlastung um etwa 1,4 Millionen Euro. Kredite müssen keine aufgenommen werden, das Land ersetzt dem Kreis die Ausgaben über die sogenannte Spitzabrechnung.
Teilweise Umnutzung für den Wohnungsmarkt?
Weniger Standorte bedeuten weniger Verwaltungsaufwand, geringere Nebenkosten und effizientere Betreuung. Gleichzeitig prüft der Kreis gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, ob leerstehende Gebäude künftig anderweitig genutzt oder an den Wohnungsmarkt übergeben werden können – etwa für Familien, Studierende oder soziale Projekte.
Hintergrund:
So ist die Unterbringung Geflüchteter
in BW geregelt
Die Verantwortung für die Unterbringung geflüchteter Menschen ist in Baden-Württemberg dreistufig organisiert: Zunächst nimmt das Land Baden-Württemberg neu ankommende Personen in seinen eigenen Erstaufnahmeeinrichtungen auf – etwa in Karlsruhe oder Freiburg. Anschließend werden die Geflüchteten an die Landkreise weitergeleitet, die in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften für die sogenannte „vorläufige Unterbringung“ sorgen. Nach dieser Phase erfolgt die „Anschlussunterbringung“ in den Städten und Gemeinden, die dafür selbst Wohnungen oder kleinere Sammelunterkünfte bereitstellen können.
Auch im Landkreis Karlsruhe betreiben daher nicht nur Kreisbehörden, sondern ebenso Städte wie Bruchsal, Bretten oder Waghäusel eigene Einrichtungen oder Wohnobjekte für anerkannte Geflüchtete. Das können sowohl kommunale Wohnungen als auch kleinere Gemeinschaftsunterkünfte sein, oft in Zusammenarbeit mit Vermietern, kirchlichen oder sozialen Trägern.
Eine zentrale öffentliche Übersicht aller Unterkünfte existiert allerdings nicht. Gründe sind vor allem Datenschutz- und Sicherheitsaspekte sowie die dezentrale Struktur: Das Land veröffentlicht nur seine Erstaufnahmen, die Landkreise berichten intern über ihre Gemeinschaftsunterkünfte, und die Kommunen entscheiden selbst, ob sie ihre Standorte nennen. So bleibt die konkrete Zahl und Lage der Unterkünfte für die Öffentlichkeit nur eingeschränkt nachvollziehbar – die Grundstruktur und Zuständigkeiten sind aber klar geregelt.
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