Ein sprunghafter Anstieg von 15 auf 550 Nester. Die Verbreitung der Asiatischen Hornisse im Regierungsbezirk Karlsruhe alarmiert lokale Imker und Naturschutzbehörden. Bei einem kürzlich abgehaltenen Vernetzungstreffen wurden Maßnahmen und Partnerschaften zur Eindämmung dieser invasiven Spezies diskutiert.
Anstieg der Meldungen und Nester erfordert koordinierte Gegenmaßnahmen
Im Regierungsbezirk Karlsruhe ist ein besorgniserregender Anstieg der Population der Asiatischen Hornisse zu verzeichnen, wobei die Anzahl der Nester von 15 im Jahr 2022 auf über 550 im Jahr 2023 sprunghaft angestiegen ist. Dieser Anstieg wurde durch rund 3.100 Meldungen im Jahr 2023 dokumentiert, von denen etwa 2.700 bestätigt werden konnten. Die Schwerpunkte der Verbreitung liegen in den Stadtkreisen Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe sowie dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Landkreis Karlsruhe.
Bedrohung für die lokale Imkerei durch Nahrungsbedarf der Hornissen
Die Asiatische Hornisse stellt insbesondere für lokale Imker eine große Herausforderung dar, da sie Honigbienen als leichte Beute betrachtet. Für die Larvenaufzucht benötigen diese Hornissen proteinhaltige Nahrung, was im Spätsommer oft zu Lasten der Honigbienen geht und somit die Bienenvölker schädigt.
Strategien und Partnerschaften zur Bekämpfung werden intensiviert
Um der weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken, wurde eine neue Partnerschaft mit der Landesanstalt für Bienenkunde (LAB) der Universität Hohenheim eingegangen. Diese soll ab 2024 eine Koordinationsstelle für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse bilden. Zusätzlich sind Aufklärungs- und Schulungsangebote sowie ein Forschungsprojekt zu weiteren Bekämpfungsmaßnahmen geplant.
Im Rahmen eines Vernetzungstreffens, initiiert von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder, wurde die Bedeutung eines effektiven Managements durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure betont. Ziel sei es, ein schlagkräftiges Netzwerk für die Bekämpfung dieser invasiven Art zu etablieren.
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax), gekennzeichnet durch ihre schwarze Grundfärbung und gelben Beinenden, gilt seit ihrer ersten Beobachtung in Deutschland im Jahr 2014 als invasive gebietsfremde Art. Die EU-Verordnung (EU-VO) 1143/2014 fordert eine Früherkennung und sofortige Beseitigung in der frühen Phase der Invasion, wofür die höheren Naturschutzbehörden zuständig sind.