Alte Landesfeuerwehrschule auf dem Bruchsal Weiherberg

Ehemalige Landesfeuerwehrschule Bruchsal wird zur Flüchtlingsunterkunft

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Die ehemalige Landesfeuerwehrschule auf dem Bruchsaler Weiherberg soll künftig als Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge dienen. Darüber informierte am Dienstagabend ein Vertreter des Justizministeriums den Bruchsaler Gemeinderat. Für diese Entscheidung braucht das Land keine Zustimmung seitens der Stadt.

Auf dem Gelände, welches dem Land gehört und das seit 2017 leer steht, sollen bis zu 500 Menschen temporär untergebracht werden. Die Stadt hatte ursprünglich Wohnbebauungspläne für das Areal.

Diese Entwicklung folgt auf die Ankündigung von Stefan Lehr, Ministerialdirigent im Justizministerium, der die Pläne für die Unterbringung der Flüchtlinge auf dem Gelände des Landes vorstellte.

Die Maßnahme sei auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt, währenddessen die Stadt Bruchsal weiterhin nach Möglichkeiten suchen könne, das Areal langfristig für Wohnzwecke zu entwickeln.

Aufnahmeeinrichtung hat auch Vorteile für die Stadt

Laut Stefan Lehr würde die Stadt durch die Unterstützung einer Erstaufnahmeeinrichtung von der Pflicht entbunden, Geflüchtete kommunal unterzubringen (EA-Privileg). Das hieße, dass die Stadt keine weiteren Verpflichtungen zur dauerhaften Unterbringung von Geflüchteten mehr habe. Kommunen, die Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen, sollen demnach finanzielle oder organisatorische Vorteile genießen, wie etwa eine Verringerung der Zahl von Asylsuchenden, die in die vorläufige oder dauerhafte Unterbringung in den Kommunen übergeleitet werden. Dadurch könnten Einsparungen im Bereich der Sozial- und Integrationskosten erzielt und der Bedarf an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten sowie an Kitas und Schulplätzen reduziert werden.

Weiter stellte Lehr in Aussicht, dass das Land nach fünf Jahren das Gelände der alten Feuerwehrschule räumen und der Stadt Bruchsal die Möglichkeit zum Kauf anbieten würde.

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Detaillierte Information zu Fragen zu Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg

Was ist das dreistufige Aufnahmesystem für Flüchtlinge in Baden-Württemberg?

Um eine effiziente und gerechte Verteilung sowie Unterbringung von Geflüchteten zu ermöglichen und dabei sowohl den Bedürfnissen der Geflüchteten als auch den Kapazitäten und Ressourcen der Kommunen Rechnung soweit möglich Rechnung zu tragen gilt in Baden-Württemberg das 3-stufige Aufnahmesystem.

  1. Erstaufnahme: Neuankommende Geflüchtete werden registriert und in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Diese Phase dient der ersten Orientierung und der Durchführung initialer Verfahrensschritte, wie z.B. Gesundheitsuntersuchungen
  2. Vorläufige Unterbringung: Nach der Erstaufnahme erfolgt die Verteilung der Geflüchteten auf die Stadt- und Landkreise, basierend auf einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Stadt- oder Landkreises an der Gesamtbevölkerung des Landes errechnet. In dieser Phase übernehmen die unteren Aufnahmebehörden der Landratsämter bzw. der Bürgermeisterämter der Stadtkreise die Verantwortung​
  3. Kommunale Anschlussunterbringung: Nach Abschluss des Asylverfahrens oder spätestens nach 24 Monaten werden die Geflüchteten den kreisangehörigen Gemeinden zur sogenannten Anschlussunterbringung zugeteilt, wo sie in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen leben
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