Kennen Sie die Ecke? Wer am Abend vom Bahnsteig durch die hell erleuchtete Unterführung läuft, wird am Treppenaufgang von einem dunklen Nichts empfangen. Unangenehm! Die sich nach links öffnende Straße „Am Alten Güterbahnhof“ verstärkt mit ihrem verwahrlosten Eindruck das beklemmende Gefühl erst recht.
Links ab auf dem Weg zur Bahnstadt-Wohnung müssen von Heimkehrenden mehrere alte Lagerhallen, vermüllte Laderampen, dunkle Brachflächen und ein Behelfsparkplatz durchquert werden – drei Straßenlaternen werfen etwas Licht auf das Kopfsteinpflaster – dahinter versinkt die Stadt in Dunkelheit. Auf diesem etwa einhundert Meter langen Weg müssen sie vorbei an Bruchsals aktuellem Straßenstrich. Skandal im Sperrbezirk.
Bruchsal und der Straßenstrich
Im Sommer 2025 wurde die Straßenprostitution in Bruchsal erstmals im Gewerbegebiet Wendelrot sichtbar. Auslöser waren massive Einschränkungen der Szene in Karlsruhe, die zu der Verlagerung nach Bruchsal geführt hatten. Das Landratsamt reagierte im August 2025 mit einem Verbot und untersagte die Straßenprostitution für dieses Gebiet.
Allerdings war damit das Thema für Bruchsal nicht vom Tisch. In den Monaten danach verschob sich das Geschehen genau in den Bereich des Alten Güterbahnhofs. Dort traf und trifft vieles zusammen: schmuddeliges Umfeld, wenig Beleuchtung, Durchgangsverkehr aus mehreren Richtungen. Eine 1A-Lage für das Gewerbe. Seither stehen nun allabendlich ein bis zwei Frauen an den Güterhallen, wie Anwohner berichten.
Das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Behörde hat nun nachgezogen. Ab dem 1. April 2026 gilt eine erweiterte Allgemeinverfügung. Sie verlängert das bestehende Verbot und weitet es räumlich aus. Neben dem Gewerbegebiet „Wendelrot“ umfasst das Verbot jetzt auch Bereiche rund um die Bahnstadt – konkret den Raum westlich der Gleise entlang der Bahnstrecke, darunter die Straßen im Umfeld des Alten Güterbahnhofs. Untersagt ist danach das Anbieten sexueller Dienstleistungen im öffentlichen Raum und die gezielte Anbahnung. Die Regelung gilt bis zum 31. Oktober 2026. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Wie war das noch: Bahnhof und Bahnstadt – ein verlockendes Versprechen?
Als die Bahnstadt Bruchsal in die Planung ging, war die Begeisterung groß. Stadt und Immobilienanbieter versprachen den idealen Wohnplatz. Moderne, attraktive Wohnungen und ohne Auto mobil sein, wurde versprochen. Und fußläufige Anbindung direkt an die Bahnsteige nach Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe! Das verlockte Wohnungssuchende und Investoren. Die Bahnstadt wurde fertig und bewohnt und wen interessiert heute noch, dass die versprochenen Unterführung zu den Gleisen Jahre auf sich warten ließ? Alles in allem scheint der Plan endlich aufgegangen. Bis auf … diese dunkle Lücke zwischen Unterführung und ADAC.
Einhundert Meter unfertiger Stadtraum
Die alten Güterhallen bis zum ADAC sind Eigentum der Stadt. Hier geschieht schon lange nichts mehr, das Gelände verkommt, ist düster, verdreckt, verwahrlost, im Stich gelassen. Zumindest regelmäßiges Aufräumen und eine vernünftige Beleuchtung könnte man doch erwarten.
Das Gleiche auf dem Gelände gegenüber, beginnend beim ehemaligen Baumarkt Profi-Foos. Es wurde bereits 2023 von der Stadt an die TRIWO AG verkauft – unter Bedingungen! Grundlage war der Bebauungsplan „Bahnstadt Nord – Phase II“, beschlossen 2022. Vorgesehen war dort ein urbanes Gebiet mit Gewerbe, Büros, Dienstleistungen, mit Wohnen und sogar einem Ärztehaus. Der Abriss des Profi-Foos lief Anfang 2024. Seitdem tut sich nichts mehr. Das angedachte Ärztehaus ist inzwischen vom Tisch, neue Nutzungsideen stehen im Raum, aber konkrete Bauanträge oder sichtbare Umsetzung gibt es bislang nicht. An dieser Stelle ein ernst gemeinter Vorschlag der Landfunker-Redaktion an Gemeinderat und TRIWO: Wie wäre es mit einer weiteren Wohnbebauung für Auszubildende und Studenten, einem zweiten STAGE? Der Bedarf für günstigen Wohnraum ist unzweifelhaft vorhanden.
Die Bahnstadt funktioniert, …
… aber ihr Zugang tut es (noch) nicht. Ein schmuddeliger Raum ohne klare Nutzung, der Dinge anzieht, die man hier nicht haben will. Die neue Verfügung des Landratsamts wird die Straßenprostitution an dieser Stelle vermutlich beenden. Aber sie löst nicht das eigentliche Problem.
… meint der Landfunker.
Ist Straßenprostitution grundsätzlich erlaubt?
Straßenprostitution ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Die Rechtslage ist differenziert:
- Prostitution ist legal, wenn sie angemeldet und reguliert erfolgt
- Städte und Landkreise können jedoch per Allgemeinverfügung bestimmte Gebiete sperren
Typisch sind Verbote:
- in Wohngebieten
- in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Kirchen
- an stark frequentierten öffentlichen Orten
Außerhalb solcher Sperrgebiete ist Straßenprostitution rechtlich möglich – wird aber in vielen Städten stark eingeschränkt oder vollständig verdrängt.
Ein vollständiges Verbot für das gesamte Stadtgebiet wäre grundsätzlich möglich, muss aber rechtlich gut begründet und verhältnismäßig sein – deshalb gehen Behörden meist schrittweise vor.
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