20.10.22 | Die amtlichen Lebensmittelüberwachung beanstandete auch Betriebe in Bruchsal. Betroffen sind ein Restaurant, ein Supermarkt sowie eine Bäckerei.
Noch nie war es leichter, sich vor dem Besuch eines Restaurants umfassend über dessen Einrichtung, Angebot und Bewertungen zu informieren. Auf zahlreichen Internetplattformen werden Kommentare geschrieben, Kritik geübt oder Sterne vergeben. Oftmals befestigen Betreiber herausragende Auszeichnungen an der Eingangstür, um die Kunden in ihrer Wahl bezüglich des passenden Etablissements zu bestärken.
Mehr Transparenz für Verbraucher
Wie wäre es allerdings anstatt „Leckere und frische Gerichte“ oder „Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis“ Dinge wie „Schimmelkulturen in der Küche“ und „Verarbeitung von verdorbenen Lebensmitteln“ zu lesen? Für uns eine unvorstellbare und ekelerregende Tatsache, in Dänemark jedoch völlig normal. Dort ist jeder lebensmittelverkaufende Betrieb dazu verpflichtet, die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen öffentlich am Eingang des Ladens anzubringen. Diese Transparenz erlaubt den Kunden selbst zu entscheiden, welchen hygienischen Standard sie bei ihrem Restaurantbesuch voraussetzen. Eine Wahlmöglichkeit, die in vielen anderen Ländern verwehrt bleibt.
Mängel treten an den unterschiedlichsten Stellen auf
Auch in Bruchsal wurden im Sommer dieses Jahres bedauerlicherweise hygienische Schwachstellen in mehreren Einrichtungen festgestellt. Betroffen sind ein türkisches Restaurant, ein Supermarkt sowie eine Bäckerei. Von einem verschmutzten Fleischwolf über schimmelbehaftete Obst- und Gemüsesorten bis hin zu Schädlingsbefall – Mängel traten an den unterschiedlichsten Stellen auf. Sowohl für die Inhaber, als auch für die Kunden ist dies im wahrsten Sinne des Wortes ein Schlag in die Magengrube. Dennoch ist die Arbeit der Lebensmittelüberwachung zwingend notwendig, um den Verbraucherschutz allgegenwärtig zu sichern.
Mit unangekündigten Besuchen muss jeder rechnen
Natürlich ist es für einen Gastronom ein regelrechtes „Worst-Case-Szenario“, wenn Mängel entdeckt und mitsamt dem Namen für die breite Masse veröffentlicht werden. Bei gravierenden Auffälligkeiten droht sogar eine Schließung. Nichtsdestotrotz ist es unweigerlich richtig, den Verbraucher aufzuklären, um die Gesundheit eines jeden Einzelnen nicht zu gefährden. Aus diesem Grund muss sich jeder Betrieb auf mindestens eine unangekündigte Kontrolle im Jahr durch die amtliche Lebensmittelüberwachung einstellen. Je nachdem wie die Ergebnisse vorheriger Untersuchungen ausgefallen sind und welche Produkte verwendet werden, kann sich die Frequenz der Kontrollen zudem verändern. Kleinere Auffälligkeiten in der Gastronomie bedeutet jedoch nicht gleich den wirtschaftlichen Ruin. Vielmehr erhalten Betreiber die Chance, eigene Missstände zu beseitigen und die nächste Kritik für alle Beteiligten verträglicher zu machen.
Wir haben uns bewusst dafür entschieden, weil es leicht ist, das zugehörige pdf zu laden und nachzuschauen. Denn nur dann erhalten Sie den Einblick in die aktuelle Situation. Die benannten Betriebe haben die Möglichkeit nachzubessern und je nachdem verschwinden sie dann wieder von der Liste des Gesundheitsamts. Wenn wir sie hier nennen, stehen Sie an dieser und anderen Stellen für eine halbe Ewigkeit, auch, – das jetzt mal im guten Glauben – wenn sie inzwischen einwandfrei arbeiten.
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