Am Samstag, den 3. Februar, findet um 19 Uhr eine Veranstaltung der AfD in der Brettener Stadtparkhalle statt, zu der auch AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel erwartet wird. Von 18.30-19.30 Uhr ist eine Gegendemonstration im Stadtpark Bretten unter dem Motto „Bretten bleibt bunt“ angemeldet.
Zur Gegendemonstration im Stadtpark werden derzeit zwischen 500 und 1.000 Menschen erwartet. Veranstaltet wird eine Mahnwache, angemeldet von der örtlichen SPD und unterstützt von einem breiten Spektrum an Parteien, Vereinen, Gewerkschaften und Gruppierungen.
Hierzu positionieren sich Oberbürgermeister Wolff und Bürgermeister Nöltner
Oberbürgermeister Wolff äußert sich erfreut über die aktuell überall im Land stattfindenden, friedlichen Demonstrationen: „Gut, dass endlich die schweigende Mehrheit auf die Straße geht und sich positioniert. Ich hoffe, dass manchem AfD-Wähler langsam klar wird, was man von dieser Partei zu halten hat“. Bürgermeister Michael Nöltner ergänzt: „Ich hoffe und wünsche mir, dass die Veranstaltungen friedlich ablaufen. Ich bin darüber hinaus aber glücklich und stolz, dass eine breite Allianz aus Parteien, Organisationen und Gruppierungen zum friedlichen Protest gegen Hass und Hetze aufsteht. Denn, nie wieder ist jetzt“.
Vermietung der Räumlichkeiten an die AfD
Die Stadtparkhalle wird laut Ortsrecht an Vereine, Firmen, Schulen und Parteien vermietet. Sie stehen diesen Gruppierungen zur Miete zur Verfügung, wenn sie entsprechend frei sind. Aktuell gilt die AfD als Partei, die im Bundestag, im Landtag, hier im Kreistag KA und im Gemeinderat vertreten ist.
Wenn die Vermietung verweigert wird, steht der Partei der Rechtsweg offen, hierzu gibt es schon viele Verfahren. Es wurde deshalb von einem Durchführungsverbot Abstand genommen.
Alle Maßnahmen werden – wie bei anderen Veranstaltungen auch – geregelt, damit die Vorgaben der Versammlungsverordnung (Sitzplan, Brandschutz, etc.) eingehalten werden. Veranstaltungen in der Stadtparkhalle sind mit maximal 400 Personen zugelassen.
Kooperationsgesprächen mit Stadtverwaltung
Das Ordnungsamt hat – gemeinsam mit der Polizei – mit dem Anmelder Kooperationsgespräche geführt und steht in ständigem Kontakt. In den Kooperationsgesprächen wurden neben den Rechten und Pflichten des Versammlungsleiters, der Ordner und der Teilnehmer, der konkrete Ablauf besprochen und erforderliche Abstimmungen für eine friedliche Versammlung getroffen. Das Ordnerverhältnis wurde auf einen Ordner je zehn Teilnehmer festgelegt.
Gemeinsam mit Polizei und Versammlungsanmelder wurde auch die Versammlungsfläche festgelegt. Unter anderem sind sicherheitsrelevante Punkte aber auch versammlungsrechtliche Ansprüche des Versammlungsanmelders eingeflossen. Dem Anmelder einer Versammlung steht u.a. die Wahl des Versammlungsortes zu. Insbesondere bei Gegendemonstration besteht ein Recht auf Sicht- und Hörbeziehung.
Gleichzeitigkeit der Veranstaltungen
Mit den Verantwortlichen der jeweiligen Versammlung wurden die zugeteilten Flächen geklärt. Für die Versammlung der AfD wurde seitens des Veranstalters für die Stadtparkhalle ein Sicherheitsdienst beauftragt.
Anhand einer hohen Ordnerzahl hat der Versammlungsleiter der Gegendemonstration zugesichert, dass die Teilnehmer die Versammlungsfläche im Stadtpark nicht in Richtung Stadtparkhalle verlassen. Sowohl die Versammlungsbehörde als auch die Polizei werden vor Ort sein, um ggf. weitergehende Maßnahmen oder Auflagen zu erteilen. Aktuell bestehen jedoch aufgrund der guten Kooperation keine sicherheitsrelevanten Bedenken.
Verkehrsbehinderungen: Sperrung Postweg zwischen Heilbronner Straße und Am Schänzle
Der Straßenabschnitt des Postwegs wird zwischen Heilbronner Straße und Am Schänzle am Samstag, 3. Februar, zwischen 17 und 24 Uhr gesperrt. Für die genannte Sperrzeit wird keine Umleitung eingerichtet. Der Pkw-Verkehr kann über die Reuchlinstraße und Weißhofer Straße in Richtung Innenstadt fahren.