Symbolbild (Foto: GZD)

Taxiunternehmer wegen Sozialversicherungsbetrug in Höhe von 440.000 € verurteilt

Landkreis Karlsruhe | Eine verdachtsunabhängige Prüfung des Karlsruher Zolls führte zur Aufdeckung eines Sozialversicherungsschadens in Höhe von über 440.000 Euro und endete mit der Verurteilung eines Taxiunternehmers zu einer Freiheitsstrafe.

Umfangreiche Ermittlungen des Zolls ergaben, dass ein 58-jähriger Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe über mehrere Jahre hinweg Angestellte beschäftigte, ohne für sie die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ordnungsgemäß abzuführen.

„Bei unseren Ermittlungen stellten wir fest, dass der Taxiunternehmer täglich vorsätzlich aufbewahrungspflichtige Unterlagen vernichtete.“ erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. „Außerdem wies er seine Taxifahrer an, Schichtzettel unvollständig auszufüllen, um so den tatsächlichen Arbeitsumfang der Angestellten zu verschleiern.“ so Holm weiter.

Umfangreiche Palette an Betrugsszenarien

Darüber hinaus wurde durch den Zoll festgestellt, dass der Unternehmer auch für Beschäftigte in einem von ihm betriebenen Café die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht beziehungsweise nicht in voller Höhe entrichtete. Des Weiteren beantragte er während der Corona-Pandemie zu Unrecht Kurzarbeitergeld für seine Arbeitnehmer.

Abschließend ergab sich ein durch den Zoll aufgedeckter Gesamtschaden von über
440.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, die nicht an die Einzugsstellen abgeführt wurden.

Freiheitsstrafe 16 Monate – auf Bewährung

Nunmehr wurde der 58-jährige Unternehmer unter anderem wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 126 Fällen rechtskräftig vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde die Auflage von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit erteilt. Ferner wurde durch das Gericht angeordnet, dass der Unternehmer den entstandenen Schaden in Höhe von über 440.000 Euro zu ersetzen hat.

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