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Sulzfeld | UPDATE: Nach Schuss mit Luftgewehr: Säugling wurde von Querschläger getroffen

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UPDATE 3.7.23 | Im Rahmen der bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen inklusive kriminaltechnischer Spurenbetrachtung zeichnet sich ein Bild des Vorfalls ab, bei dem ein sechs Monate alter Junge leicht verletzt wurde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand geht die Polizei davon aus, dass der 56-jährige Tatverdächtige am Samstagabend sorglos in seinem Garten mit einem Luftgewehr geschossen hat.

Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung

Bei dem Vorfall könnte ein Projektil von einem Sichtschutzzaun abgelenkt worden sein und das Nachbargrundstück getroffen haben, wo sich der junge Junge zu diesem Zeitpunkt im Freien befand. Obwohl das Verhalten des Verdächtigen als gefährlich eingestuft wird, gibt es derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dass er beabsichtigt hatte, den Jungen gezielt zu verletzen. Die Polizei ermittelt daher wegen fahrlässiger Körperverletzung und waffenrechtlicher Verstöße.

Streitigkeiten beigelegt

Nachdem es in der Vergangenheit bereits zu Streitigkeiten zwischen den Eltern des verletzten Kindes und dem 56-jährigen Verdächtigen gekommen war, haben alle Parteien nun anscheinend ihre Differenzen beigelegt. Unter Vermittlung der Beamten des Polizeireviers Bretten wurden die anhaltenden Streitigkeiten besprochen und befriedet. Durch verstärkte Präsenzmaßnahmen und direkte Ansprache an die Beteiligten sorgte die Polizei dafür, dass der Streit nicht erneut eskalierte.

Kooperation des Verdächtigen mit der Polizei

Der Verdächtige zeigte sich gegenüber der Polizei kooperativ. Er erhob keinen Widerspruch gegen die polizeiliche Sicherstellung aller Waffen und Munition in seinem Besitz und verzichtete sogar auf eine mögliche spätere Zurückgabe. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und soll weitere Vorfälle verhindern.

Weitere Ermittlungen und Beteiligung der Waffenbehörde

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden nun vom Kriminalkommissariat Bruchsal fortgeführt. Neben der fahrlässigen Körperverletzung und den waffenrechtlichen Verstößen wird auch die zuständige Waffenbehörde in die Untersuchungen und die Bewertung der Ergebnisse einbezogen. Dies soll sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte des Vorfalls umfassend berücksichtigt werden.

Die Polizei bittet um Zeugenhinweise

Die Polizei ruft Zeugen auf, die den Vorfall beobachtet haben oder weitere Informationen dazu liefern können, sich bei der Polizeidienststelle zu melden. Zeugenaussagen können helfen, den genauen Hergang des Vorfalls zu rekonstruieren und ein umfassendes Bild zu erhalten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Ermittlungen entwickeln und ob der Verdächtige letztendlich wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt wird. Die Polizei legt großen Wert darauf, alle relevanten Fakten und Umstände sorgfältig zu prüfen, um eine angemessene Reaktion zu gewährleisten und die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren.

 

WIR BERICHTETEN:

Unklarer Vorfall in Sulzfeld: Säugling angeblich durch Schuss leicht verletzt. Eltern verdächtigen Nachbarn.

 

2.7.23 | In Sulzfeld wurde die Polizei zu einem Nachbarschaftsstreit gerufen, bei dem ein sechsmonatiger Säugling leicht am Arm verletzt wurde. Ein 56-jähriger Nachbar geriet dabei in den Fokus der Ermittlungen. Bei einer Durchsuchung seines Hauses entdeckten die Beamten erlaubnispflichtige Schusswaffen.

Details des Vorfalls und Folgeermittlungen

Am Samstagabend informierte die Mutter des Säuglings die Polizei, dass ihr Kind im eigenen Garten angeblich von einem Nachbarn angeschossen worden sei. Dieser Vorwurf basierte auf einem bestehenden Nachbarschaftsstreit mit dem 56-jährigen Bewohner des Nachbarhauses. Bei einer Aktion mit erhöhtem Kräfteansatz konnte der betreffende Nachbar festgenommen werden, der deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung aufwies.

Der Vater des Säuglings berichtete, dass sein Kind plötzlich und ohne erkennbaren Grund zu schreien begonnen habe, als es im Garten spielte. Kurz zuvor habe er ein zischendes Geräusch wahrgenommen und entdeckte eine blutende Wunde und einen blauen Fleck am Arm des Kindes, was ihn zur Vermutung führte, dass auf sein Kind geschossen worden sein könnte.

Schusswaffen und Munition bei Nachbarn gefunden

Im Zuge der Ermittlungen durchsuchte die Polizei das Anwesen des Nachbarn und fand mehrere Gewehre, für die der 56-jährige eine Besitzerlaubnis vorweisen konnte. Für eine zusätzlich aufgefundene Schusswaffe fehlte jedoch ein entsprechender Nachweis. Keine der Waffen kam laut Polizeiangaben für die Verletzung des Kindes in Frage. Zusätzlich fanden die Beamten Munition für eine Luftdruckwaffe.

Nach Abschluss der ersten Maßnahmen wurde der 56-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Kriminalkommissariat Bruchsal hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung und waffenrechtliche Verstöße aufgenommen.

Offene Fragen und Nachwirkungen in der Nachbarschaft

Ob der Verdächtige tatsächlich strafrechtlich für die Verletzung des Kindes verantwortlich gemacht werden kann und welche Rolle der jüngste Streit spielt, wird weiterhin ermittelt.


Kommentar:

Diese Pressemeldung der Polizei wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Es bleibt unklar, ob die Verletzung des Säuglings in Zusammenhang mit dem Nachbarschaftsstreit steht und inwiefern der Waffenbesitz des 56-Jährigen eine Rolle spielt. Die Eltern des Kindes vermuten einen Schuss, allerdings konnten die bei der Durchsuchung gefundenen Waffen laut Polizei nicht für die Verletzung verantwortlich sein. Auch bleibt offen, ob der Nachbar seine Waffen noch besitzt oder ob sie ihm abgenommen wurden. Da müssen dringend Antworten gefunden werden, insbesondere bei dem Gedanken, dass beide Parteien nun wieder Haus an Haus leben (müssen).

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