23..7.24 | Die Stadt Bruchsal informiert ihre Bürgerinnen und Bürger, dass gemäß § 25 Abs. 2 e) der Friedhofssatzung Hunde (mit Ausnahme von Blindenhunden) auf den Friedhöfen der Stadt verboten sind.
Bruchsal erinnert an Hundeverbot auf Friedhöfen aus Gründen des Respekts und der Hygiene
Friedhöfe sind Orte der Stille und des Gedenkens an Verstorbene. Die Anwesenheit von Hunden und deren Hinterlassenschaften beeinträchtige diese Atmosphäre erheblich, so die Stadt Bruchsal in einer heutigen Pressemeldung. Die Stadt möchte sicherstellen, dass die Friedhöfe in einem würdigen und respektvollen Zustand verbleiben.
Sauberkeit und Sicherheit: Keine Hunde auf den Friedhöfen
Hundekot stelle ein erhebliches Hygieneproblem dar und könne den Boden sowie die Pflanzen schädigen. Zudem können Hunde, insbesondere ungezogene, andere Besucher erschrecken oder stören. Ältere Menschen und Kinder könnten sich bedroht fühlen. Das Verbot trage somit zur Sicherheit und Sauberkeit bei, so die Pressemitteilung der Stadt.
Gelbe Aufkleber oder doch besser persönliche Kontaktaufnahme?
Dies ist nicht das erste Mal, dass die Friedhofsverwaltung mit rigiden Maßnahmen auffällt. Schon zuvor sorgte die Praxis, vermeintlich ungepflegte Gräber mit gelben Aufklebern zu markieren, für Kritik. Angehörige fühlten sich öffentlich an den Pranger gestellt. Diese Vorgehensweise könnte ebenso als unwürdig empfunden werden, auch sie kann das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung schädigen: Geht das nicht anders, liebe Friedhofsverwaltung?
Muss das sein, liebe Friedhofsverwaltung?
Verallgemeinerungen treffen doch oft die Falschen: Nicht alle Hunde sind ein Problem!
Sie werden mit Ihrem pauschalen Hundeverbot auf den Friedhöfen viele Hundebesitzer treffen, die von Eintreten bis zum Verlassen des Friedhofs sehr genau auf die Würde des Ortes achten. Besonders ältere Menschen, die oft mit ihren langjährigen Begleitern spazieren gehen, werden betroffen sein. Für viele dieser Menschen sind ihre Hunde Familienmitglieder und ein wesentlicher Teil ihres Alltags. Warum soll ein Hinterbliebener nicht zusammen mit dem vierbeinigen Begleiter vor dem Grab um den Verstorbenen trauern dürfen?
Viele Verstorbene hätten zu Lebzeiten wohl kein Problem mit den Hunden gehabt, die ihnen und ihren Angehörigen so viel bedeuten. Gibt es statt einer pauschalen Verbotsregelung keine kreativere Lösung als Paragrafenreiterei? Siehe oben:
§ 25 Abs. 2 e) der Friedhofssatzung Hunde
Eine kleine Einmischung von Landfunker.de
(eher Menschenfreund als Hundefreund)