Die Landesregierung plant zudem eine stärkere Differenzierung zwischen verschiedenen Notfällen. Bei lebensbedrohlichen Situationen wie Herzinfarkten soll die Hilfe schneller erfolgen als bei weniger kritischen Verletzungen.
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen künftig mehr Maßnahmen eigenständig durchführen dürfen, einschließlich der Verabreichung bestimmter Medikamente.
Andrea Schwarz, MdL, erklärt im Interview mit KraichgauTV-Reporter Matthias Kampp die Einzelheiten und Hintergründe des Gesetzes.