Der Kreistag befasste sich mit der finanziellen Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs im Landkreis Karlsruhe.

Millionenstreit um Bahnlinien: Landkreis erwägt Klage gegen das Land

Hambrücken, 12. Mai 2026 | Der Landkreis Karlsruhe bereitet eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Finanzierung mehrerer SPNV-Linien vor.

Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat die Kreisverwaltung beauftragt, eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg vorzubereiten. Hintergrund ist die aus Sicht des Landkreises unzureichende Finanzierung der Schienenpersonennahverkehrs-Linien S1/S11/S12 sowie S31/S32.

Nach Angaben des Landkreises übernimmt das Land trotz eigener gesetzlicher Zuständigkeit die Kosten für die betroffenen Bahnlinien nicht im erforderlichen Umfang. Ziel der geplanten Klage ist es, Baden-Württemberg zur vollständigen Finanzierung mindestens im Rahmen des sogenannten Landesstandards zu verpflichten.

Der Landkreis sieht sich gegenüber anderen Regionen benachteiligt.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel erklärte, der Landkreis finanziere seit Jahren freiwillig Leistungen, die eigentlich Aufgabe des Landes seien. Würde der Landkreis wie andere Regionen behandelt, könnte der Kreishaushalt um rund 13,4 Millionen Euro jährlich entlastet werden.

Betroffen sind laut Landkreis rund 1,276 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Weitere etwa 1,1 Millionen Zugkilometer würden weiterhin vom Landkreis getragen, da dort zusätzliche Taktverdichtungen über den Landesstandard hinaus angeboten werden.

Das Land beteiligt sich bislang nur in geringem Umfang an den Kosten.

Das Land Baden-Württemberg ist gesetzlich Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und organisiert diesen über das Verkehrsministerium sowie die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg. Nach Darstellung des Landkreises beteiligt sich das Land derzeit jedoch lediglich an etwa 100.000 Zugkilometern pro Jahr.

Ein früheres Angebot des Landes aus dem Jahr 2024, einen größeren Kostenanteil zu übernehmen und die vollständige Aufgabenträgerschaft zu übernehmen, sei später wieder zurückgezogen worden. Die aktuell vereinbarten pauschalen Zuschüsse würden nach Einschätzung des Landkreises nicht einmal die Hälfte der Kosten für den Landesstandard decken.

Kritik äußerte der Kreistag auch daran, dass ein sogenannter Reaktivierungsbonus, der anderen Regionen gewährt werde, im Landkreis Karlsruhe trotz umfangreicher Investitionen in Ausbau, Elektrifizierung und Modernisierung der Strecken nicht angewandt werde.

Der Landkreis fordert zunächst die Erfüllung bestehender Verpflichtungen.

Zwar begrüße man grundsätzlich die Pläne der neuen Landesregierung zum weiteren Ausbau des SPNV, erklärte Landrat Schnaudigel. Zunächst müsse das Land jedoch seine bestehenden Verpflichtungen erfüllen, bevor über zusätzliche Ausbauprojekte gesprochen werde.

Bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen will der Landkreis außerdem keine Schlussrechnungen anerkennen und keine Nachträge zum bestehenden Verkehrsvertrag akzeptieren.

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