Foto: KraichgauTV

Kommunalwahl 2024: Prof. Jürgen Wacker wechselt zu den Freien Wählern Bruchsal

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Die Freien Wähler Bruchsal (FW) sind in der Vorbereitungsphase für die bevorstehende Kommunalwahl am 9. Juni 2024. Eine wesentliche Entwicklung ergab sich aus einer Sitzung des Vorstands und der Gemeinderatsfraktion der FW am 10. Januar 2024. Hierbei wurde die vorläufige Liste der Kandidaten diskutiert, mit einer bemerkenswerten Neuigkeit: Prof. Jürgen Wacker, bisher FDP Gemeinde- und Kreisrat, wird sich von seiner Partei trennen und sich den Freien Wählern anschließen.

Wechsel von Prof. Jürgen Wacker

Der bisherige FDP-Politiker Prof. Jürgen Wacker wird nicht mehr für seine Partei bei der anstehenden Kommunalwahl antreten. Stattdessen schließt er sich den Freien Wählern an und wird für sie sowohl im Gemeinderat als auch im Kreistag kandidieren. Die FW begrüßen seine Entscheidung und betonen seine umfassende kommunalpolitische Erfahrung und Fachkompetenz, die er in die Partei einbringen wird.

Philosophie der Freien Wähler Bruchsal

Die FW in Bruchsal verstehen sich als unabhängige kommunalpolitische Vereinigung. Im Zentrum ihrer Politik steht die Sachorientierung, mit dem Ziel, die optimalen Entscheidungen für die Stadt Bruchsal und den Landkreis zu treffen. Sie betonen ihre Unabhängigkeit von parteipolitischen Zwängen und ihren Fokus auf sachbezogene Politik.

Offene Kandidatenliste

Die Liste der Kandidaten für die Kommunalwahl ist noch nicht endgültig festgelegt. Interessenten, die sich eine Kandidatur vorstellen können, sind eingeladen, Kontakt mit dem Vorstand aufzunehmen. Die finale Besetzung der Liste für die Stadt- und Kreisebene wird am 20. Februar auf einer Nominierungsversammlung beschlossen.

Infobox: Kommunalwahlen Baden-Württemberg 2024

Datum: 9. Juni 2024
Gleichzeitige Wahl: Europawahl
Vergleich mit 2019: Kommunal- und Europawahl fanden gemeinsam statt
Wahlbereich: 35 Landkreise, 1.101 Städte und Gemeinden

Wer kann wählen?

Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, mindestens drei Monate Hauptwohnsitz in der Gemeinde oder wohnungslose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Gemeinde

Wer kann sich zur Wahl stellen?

Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren mit Wohnsitz in der Kommune
Neuerung: Auf Wahlbekanntmachungen und Stimmzetteln wird nur der Wohnort, bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen auch der Ortsteil angegeben, nicht die vollständige Adresse

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