Die Stadt Bruchsal mit mit dem Ausstieg einen wichtigen Partner verloren

BAMM! Was für eine Nachricht am Tag vor der Wahl! Projektierer für Windpark-Bruchsal-Süd steigt aus

BRUCHSAL, 13. Dezember 2025 | Der Projektierer Energiequelle GmbH hat die Stadt Bruchsal am Freitagabend darüber informiert, dass er den ausgehandelten Nutzungsvertrag für den Windpark „Bruchsal Süd“ nicht unterzeichnen wird. Die Absage gilt unabhängig vom Ausgang des für Samstag, 14. Dezember, angesetzten Bürgerentscheids. Nach Angaben der Stadt ging die Mitteilung per E-Mail ein und kam überraschend.

Bürgerentscheid findet wie vorgesehen statt

An der Durchführung des Bürgerentscheids ändert der Rückzug nichts. Abgestimmt wird weiterhin über den Gemeinderatsbeschluss vom 27. Mai 2025, der die Bereitstellung städtischer Waldflächen für den Windpark vorsieht. Der Bürgerentscheid wird daher wie geplant stattfinden.

Windpark mit vier Anlagen geplant

Geplant sind vier Windenergieanlagen im Bereich „Bruchsal Süd“. Neben dem Projektierer sollten sich nach bisherigen Überlegungen auch die Stadtwerke Bruchsal an dem Vorhaben beteiligen und selbst als Stromproduzent auftreten.

Neue Vertragsverhandlungen notwendig

Durch den Rückzug der Energiequelle GmbH müssen nun neue Vertragsverhandlungen mit anderen Projektierern geführt werden. Mit dem bisherigen Unternehmen hatte die Stadt nach eigenen Angaben unter anderem gesicherte Einnahmen, eine möglichst umfassende Absicherung von Risiken sowie eine breite Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlagen ausgehandelt.

Ob diese Rahmenbedingungen auch mit anderen Projektierern erreicht werden können, ist derzeit offen. Oberbürgermeister Sven Weigt kündigte an, sich im Fall eines positiven Ausgangs des Bürgerentscheids dafür einzusetzen, dass die bislang vereinbarten Konditionen Grundlage weiterer Verhandlungen bleiben.

Jetzt erst recht zur Wahl

Der kurzfristige Rückzug des Projektierers wirft Fragen auf. Was mutet ein Unternehmen den Bürgerinnen und Bürgern von Bruchsal zu, wenn es sich nur wenige Stunden vor einer Abstimmung aus einem zentralen Vertrag zurückzieht? Und warum wird über ein Projekt entschieden, dessen vertragliche Grundlage noch nicht verbindlich abgesichert ist? Diese Fragen müssen geklärt werden.

Unabhängig davon ist die Teilnahme am Bürgerentscheid von Bedeutung. Eine zu geringe Wahlbeteiligung könnte eine erneute Abstimmung erforderlich machen – mit weiterem Zeitverlust für Stadt, Bürgerschaft und Planung.

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