AMTSSCHIMMEL | Die Kurzfristen-energieversorgungssicherungs-maßnahmeverordnung (Archiv 2022)

Lass das deine Freunde wissen!

20.10.22| Der Wohneigentümer-Verband Haus & Grund hat uns in einer Pressemitteilung über eine Verordnung informiert, deren Benennung allein schon an der Nähe zu Bürgern und Verbrauchern zweifeln lässt. Der Verband weißt ausdrücklich darauf hin, dass er nur der Überbringer der Nachricht ist und nichts mit der Wortschöpfung zu tun hat: Am 1. Oktober 2022 ist also die

Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmeverordnung

in Kraft getreten, sie soll bis zum 30.09.24 gelten und beeinhaltet Info-und Prüfpflichten im Zusammenhang mit der Gasnutzung. Auch wenn der Name kurios ist, so ist der Inhalt doch für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die mit Gas heizen, sehr relevant.

Infopflichten für Gasversorger

Bis zum 30.09.2022 mussten Gasversorger ihren Kunden schriftlich folgende Informationen erteilen:

  • Energieverbrauch und Energiekosten des Gebäudes/der Wohnung in der letzten Abrechnungsperiode
  • Voraussichtliche Energiekosten des Gebäudes/der Wohnung für die aktuelle Abrechnungsperiode auf Basis des örtlich geltenden Grundversorgungstarif für Erdgas unter Zugrundelegung des Energieverbrauchs der vorhergehenden Abrechnungsperiode.
  • Rechnerisches Einsparpotential in Kilowattstunden und Euro bei Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius.

Hat Ihr Gasversorger Ihnen diese Information bis Ende September nicht zur Verfügung gestellt, muss er zunächst allgemeine Informationen über die voraussichtliche Kostenentwicklung erteilen. Die oben genannten gebäude-/wohnungsspezifischen Informationen muss der Gaslieferant dann bis 31.12.2022 nachträglich liefern.

Infopflichten für Vermieter

  • Vermieter von Wohnungen mit Gasheizungen müssen die individualisierten Informationen bis spätestens 31.10.2022 schriftlich an ihre Mieter weiterleiten. Wird vom Gasversorger zunächst lediglich die Allgemeininformation erteilt, so ist auch diese bis 31.10.2022 weiterzuleiten.
  • Die bis spätestens 31.12.2022 vom Gasversorger zur Verfügung gestellten Individualinformationen sind vom Vermieter schriftlich bis spätestens 31.01.2023 weiterzuleiten.
  • Zusätzlich müssen diese Vermieter ihren Mietern Kontaktdaten von Organisationen mitteilen, die über Energieeinsparmöglichkeiten beraten.

Prüfpflicht für Haus- und Wohnungseigentümer mit Gasheizung

Eigentümer/Vermieter von Gebäuden mit Gasheizungen müssen Ihre Heizungsanlage prüfen und ggf. optimieren lassen, und zwar:

  • ob die Heizung optimal eingestellt ist
  • ob die Heizung hydraulisch abgeglichen ist
  • ob eine effiziente Heizungspumpe verwendet wird
  • inwieweit Armaturen und Rohrleitungen gedämmt werden müssen

Das Ergebnis der Überprüfung muss schriftlich festgehalten, und Mängel bis  zum 15.09.2024 behoben werden, und zwar im Hinblick auf:

  • Absenkung der Vorlauftemperatur oder Optimierung der Heizkurve bei Fehleinstellung.
  • Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung, Sommerabschaltung, Urlaubssenkung oder Abwesenheitssteuerung
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs der Warmwasseraufbereitung und Absenkung der Warmwassertemperaturen
  • Absenkung der Heizgrenztemperatur (Außentemperatur, bis zu der geheizt wird) um die Heizperiode zu verkürzen

Es gibt übrigens auch eine

Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmeverordnung!

Andere Themen?

Stöbern Sie die in den am meisten angefragten Themenbereichen
REGIO-NEWS
NEUE VIDEOS
BLAULICHT-NEWS
NATUR & UMWELT
KUNST & KULTUR
VERANSTALTUNGEN
ZUR STARTSEITE
CORONA REGIONAL
DER GASTKOMMENTAR

 

Kommentieren?
Ja bitte, denn eine offene Diskussion fördert das Miteinander.
Bitte achten Sie dabei auf unsere Kommentarregeln (Info)

Hier geht es zum Kommentarfeld >>>

Was war? Was kommt?

Nicht täglich auf dem Landfunker? Verstehen wir 🙂
Abonniere den Wochenend-Newsletter, dann wirst du 1x pro Woche
informiert und erfährst alles Wichtige zum Wochenende!

Der Landfunker-Wochenend-Newsletter: Bei Nichtgefallen jederzeit mit einem Klick kündbar!

Siehe auch

Unser Jetzt-anmelden!-Tipp | 27.4.2024 | VHS-Exkursion zu Hundertwasser in Plochingen

VHS-Exkursion zu Hundertwasser in Plochingen. Jetzt anmelden! Samstag, 27.4.2024 – 9:20 Uhr Ein Highlight der …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hide picture