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Ab April: Walldorf verhängt wieder Ausgangssperre für Katzen

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Katzen in Walldorf erneut unter Hausarrest zum Schutz der Haubenlerche

Umweltschutz vs. Tierrecht: Walldorf setzt Katzen-Ausgangssperre fort


In Walldorf beginnt ab dem 1. April erneut eine saisonale Ausgangssperre für Katzen, die bis Ende August andauern soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die selten gewordene Haubenlerche während ihrer Brutzeit zu schützen. Die Entscheidung, die bereits in den vergangenen Jahren umgesetzt wurde, bleibt jedoch umstritten.

Zum Schutz der Haubenlerche, einer Vogelart, deren Bestände in den letzten Jahren zurückgegangen sind, greift die Stadt Walldorf wieder zu einer umstrittenen Methode: Vom 1. April bis Ende August dürfen Katzen in bestimmten Teilen der Stadt nicht frei umherlaufen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis hat diese Maßnahme verordnet, um den Vögeln ungestörte Brutzeiten zu ermöglichen. Die Ausgangssperre für Katzen gilt bereits seit einigen Jahren und ist bis 2025 angesetzt.

Der Haubenlerchennachwuchs lernt erst am Boden fliegen

Die Maßnahme soll den Haubenlerchen, die in der Gegend brüten, Schutz bieten. Experten zufolge sind die Vögel besonders während der Brutzeit anfällig für Raubtiere, zu denen auch freilaufende Katzen zählen können. Die Jungen sind zunächst noch schlechte Flieger und halten sich vermehrt am Boden auf.

Allerdings wird die Wirksamkeit dieser Regelung kontrovers diskutiert. Während einige die Ausgangssperre als notwendigen Schritt zum Erhalt der Artenvielfalt sehen, kritisieren andere sie als unverhältnismäßige Einschränkung der Tierrechte und bezweifeln ihren Nutzen für den Vogelschutz.

Zum Schutz der Haubenlerche darf die Katze nicht raus

Neben der Ausgangssperre existieren Vorschläge für alternative Schutzmaßnahmen, wie die Einrichtung spezieller Zäune, die sowohl Katzen als auch andere potenzielle Prädatoren abhalten könnten, ohne die Bewegungsfreiheit der Katzen stark einzuschränken. Darüber hinaus weisen Kritiker darauf hin, dass der Rückgang der Haubenlerchenpopulation auch durch andere Faktoren wie Lebensraumverlust und Insektensterben bedingt sein könnte, die durch die Ausgangssperre nicht adressiert werden.

Ausnahmegenehmigung mittels GPS-Tracking

Die Ausgangssperre hat in der Vergangenheit zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. So konnte ein Katzenhalter vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung erwirken, indem er mittels GPS-Tracking nachwies, dass seine Katze nicht in den geschützten Gebieten unterwegs war. Solche Fälle unterstreichen die Komplexität der Situation und die Notwendigkeit, eine Balance zwischen Artenschutz und den Rechten von Tierhaltern zu finden.

Die Stadt Walldorf und das Landratsamt Rhein-Neckar haben angekündigt, die Situation weiterhin zu beobachten und die Maßnahme gegebenenfalls anzupassen. Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen und konstruktive Vorschläge einzubringen, um einen Kompromiss im Sinne aller Beteiligten zu finden.

Zwischen Artenschutz und Tierwohl in Walldorf

Die Protagonisten dieser Auseinandersetzung sind einerseits die Haubenlerchen, eine Vogelart, deren Bestand in Westeuropa als hochgradig gefährdet eingestuft wird, und andererseits Freigängerkatzen, deren natürliches Bedürfnis nach Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird.

Die Haubenlerche, ein kleiner Vogel, der in Europa, Afrika und Asien beheimatet ist und in Deutschland als vom Aussterben bedroht gilt, wiegt maximal 45 Gramm. Der Bestand in Deutschland wurde 2009 auf 3700 bis 6000 Brutpaare geschätzt, wobei der Großteil in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu finden ist. In Baden-Württemberg wurden 2022 lediglich 74 Brutpaare vermutet. Die Haubenlerche brütet zwischen Frühjahr und Herbst zwei- bis dreimal.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kritisiert die Allgemeinverfügung scharf: „Katzen müssen das Versagen des Menschen ausbaden.“ Er argumentiert, dass durch jahrelangen Lebensraum- und Nahrungsverlust für die Haubenlerche die Situation nun auf Kosten der Katzen gelöst werden soll. Schröder stellt dabei nicht nur den Katzenschutz, sondern auch die Effektivität des Artenschutzes unter diesen Bedingungen infrage.

 

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