In aller Kürze
• Abkochgebot in Stutensee und Büchenau
• Chlorung als Vorsichtsmaßnahme geplant
STUTENSEE/BRUCHSAL, 7. NOVEMBER 2025 | Verdacht auf E.-coli-Verunreinigung im Trinkwasser: Das Gesundheitsamt hat ein Abkochgebot verhängt.
Bei einer routinemäßigen Wasserprobe wurde in einem Stadtteil von Stutensee der Verdacht auf enthaltene E.-coli-Bakterien festgestellt. Diese können Magen-Darm-Erkrankungen verursachen. Das Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde umgehend informiert und ordnete vorsorglich ein Abkochgebot für das betroffene Versorgungsgebiet an.
Leitungswasser abkochen – Warnstufe „Gefahr“
Bis auf Weiteres darf Leitungswasser dort nur abgekocht verwendet werden. Eine Chlorung des Trinkwassers ist ebenfalls vorgesehen, um die Keimbelastung zu senken. Diese Maßnahme kann sich in allen Stutenseer Stadtteilen sowie im angeschlossenen Bruchsaler Stadtteil Büchenau bemerkbar machen. Betreiberinnen und Betreiber von Aquarien sollten dies berücksichtigen.
Handlungsempfehlung für Bürgerinnen und Bürger
• Trinken Sie kein Leitungswasser ungekocht.
• Kochen Sie Leitungswasser einmalig sprudelnd auf und lassen Sie es mindestens zehn Minuten abkühlen.
• Verwenden Sie Wasserkocher zum Abkochen.
• Nutzen Sie abgekochtes Wasser für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und für das Reinigen offener Wunden.
• Leitungswasser kann weiterhin für Toilettenspülung und andere Zwecke genutzt werden.
• Trinken Sie alternativ Mineralwasser aus Flaschen.
• Informieren Sie Ihre Nachbarn über die Warnung.
Information und aktuelle Updates
Die Stadt Stutensee informiert fortlaufend über die aktuelle Lage auf ihrer Website. Bürgerinnen und Bürger können sich zudem über lokale Radiosender über Änderungen und Entwarnungen auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen:
www.stutensee.de
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