KIRRLACH, 9. DEZEMBER | Nach einem Vogelgrippe-Nachweis im Vogelpark Kirrlach dehnt der Landkreis Karlsruhe die bestehenden Schutzmaßnahmen auf weitere Gemeinden aus.
Im Vogelpark Kirrlach wurden bei fünf Tieren Erreger der sogenannten Vogelgrippe (Aviäre Influenza) festgestellt. Das Landratsamt Karlsruhe sperrte den Park und ordnete zusätzliche Schutzmaßnahmen an. Dazu gehört auch, dass die dort gehaltenen Tiere „aufgestallt“ werden müssen – also nicht mehr frei im Außenbereich laufen dürfen, sondern in geschützten Ställen oder überdachten Ausläufen bleiben müssen, damit sie keinen Kontakt zu Wildvögeln haben.
Schutzmaßnahme jetzt auch in Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf
Weil das Virus in der Region unterwegs ist, gilt die Aufstallpflicht ab Dienstag, 9. Dezember, zusätzlich in Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf. Sie war bisher nur entlang des Rheins in Kraft. Betroffen sind Halterinnen und Halter von Hühnern, Puten, Gänsen, Enten, Wachteln und weiteren Geflügelarten. Ausstellungen und Märkte bleiben verboten, um unnötige Tierkontakte zu vermeiden.
Die vollständigen Regeln stehen in der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe unter „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Landkreis-Website.
„Die aktuellen Funde zeigen, dass wir weiterhin besonders vorsichtig sein müssen“, erklärt Dr. Joachim Thierer vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Eine der wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen sei, Kontakte zwischen Haus- und Wildvögeln zu verhindern – denn Wildvögel können das Virus verbreiten, ohne dass man es sofort bemerkt. Auch Futter- und Wasserschalen sollten so geschützt werden, dass keine Wildtiere herankommen.
Achten Sie auf tote Vögel!
Wer tote oder krank wirkende Wildvögel findet, soll diese dem Veterinäramt melden – telefonisch unter 0721 936-83020 oder per Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de. Wichtig ist: Die Tiere nicht berühren und nicht wegtragen. Die Behörde kümmert sich um die sachgerechte Entsorgung.
Der in Kirrlach gefundene Erregertyp ist nach heutigem Wissen für Menschen ungefährlich. Dennoch rät der Landkreis, Haustiere wie Hunde und Katzen von toten Wildvögeln fernzuhalten – auch, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu verhindern.
Die Schutzmaßnahmen gelten ab 9. Dezember und können je nach Entwicklung der Lage angepasst werden.
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