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Blick auf den "Großen Wald" zwischen Heidelsheim und Oberacker.

„Kein Windrad im Wald“ – Bürgerbegehren gegen Windräder vorerst zulässig

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In aller Kürze

  • Bürgerbegehren kann weiterverfolgt werden
  • Baupläne dürfen vorerst weiterlaufen

Bruchsal, 16.09.25 | Im Streit um geplante Windräder im Bruchsaler Süden hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine erste Entscheidung getroffen. Eine Bürgerinitiative darf ihr Bürgerbegehren weiterverfolgen – auch wenn die Stadt die Verträge zur Umsetzung bereits unterzeichnet hat.

Gericht erkennt die Bürgerinitiative formal an, stoppt aber nicht die weiteren Schritte der Stadt.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 15. September 2025 entschieden, dass das Bürgerbegehren der Initiative „Kein Windrad im Wald“ formal zulässig ist – zumindest vorläufig. Die Initiative hatte Ende Juli rund 3.000 gültige Unterschriften gegen ein geplantes Windkraftprojekt im Süden Bruchsals eingereicht. Ziel ist es, den Abschluss und die Umsetzung eines sogenannten Poolingvertrags mit privaten Grundstückseigentümern zu verhindern.

Konkret geht es um Wald- und Ackerflächen bei Obergrombach und Helmsheim. Der Bruchsaler Gemeinderat hatte bereits im April 2024 eine Reservierung städtischer Flächen beschlossen. Im Mai folgten der Vertragsabschluss mit Eigentümern sowie die Unterschrift der Oberbürgermeisterin unter den Poolingvertrag. Dieser Vertrag erlaubt die gebündelte Verpachtung von Flächen für den Bau von Windrädern.

Die Initiative will die Pläne kippen – der Gemeinderat entscheidet Ende September über das weitere Vorgehen.

Weil die Stadt trotz der Unterschriftensammlung weiter an den Windkraftplänen arbeitet, beantragte die Initiative zusätzlich eine einstweilige Anordnung, um alle weiteren Schritte sofort zu stoppen. Dies lehnte das Gericht jedoch ab. Es gebe keinen akuten Anlass anzunehmen, dass die Stadt treuwidrig handeln werde, hieß es zur Begründung.

Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens liegt nun beim Gemeinderat. Dieser soll am 29. September 2025 über die offizielle Anerkennung des Begehrens entscheiden. Das Gericht stellte klar: Auch wenn der Vertrag bereits unterzeichnet ist, könne die Stadt sich im Fall eines erfolgreichen Bürgerentscheids rechtlich davon lösen.

Rechtslage bleibt offen – nächste Instanz möglich.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Stadt Bruchsal als auch die Initiative können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Bis dahin bleibt offen, wie es mit dem Projekt weitergeht. Ein Baustopp wurde nicht verhängt.

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