Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in Ihrem gemütlichen Garten, umgeben von blühenden Blumen und dem Summen der Bienen und der lang gepfegte Gedanke ein eigenes Bienenvolk zu gründen, soll in diesem Jahr endlich umgesetzt werden. Bevor Sie sich mit einem kühlen Getränk zurücklehnen und den Frühling genießen können, flattert eine amtliche Mitteilung ins Haus.
Mitteilung: „Wichtige Hinweise zur Bienensaison!“
Das Veterinäramt im Landratsamt Karlsruhe meldet sich mit „wichtigen Hinweisen zur Bienensaison“. Oh, die Spannung steigt, und es fühlt sich an, als würde das Schwert des Damokles – in diesem Fall in Form von Vorschriften und Anträgen – über jedem angehenden Bienenfreund schweben. Denn als Bienenhalter sind Sie entweder Unternehmer oder Hobbyist – in beiden Fällen fallen Sie unter das Tierhaltergesetz. Was wie der Beginn eines spannenden Romans klingt, ist tatsächlich der Startschuss für eine Odyssee durch das Dickicht der Paragraphen. Aber keine Sorge, liebe angehenden Imkerinnen und Imker, das hat alles seine Berechtigung, Sie werden sehen.
„Im Landkreis Karlsruhe sind derzeit 37 Bienensachverständige aktiv.“
Diese beachtliche Zahl zeigt, wie ernst es das Amt meint, wenn es um die Gesundheit unserer summenden Freunde geht. Die Landkreis-Experten sind nicht nur für die Gesundheitsbescheinigungen zuständig, sondern auch Ihre ersten Anlaufstellen, wenn es um das Wohl der Bienen geht. Denn
„Jede Halterin und jeder Halter von Bienen ist unter Beachtung der Bienenseuchenverordnung und dem Tiergesundheitsrechtakt der EU dazu verpflichtet, seine Bienenhaltung im Landkreis Karlsruhe vor Beginn der Tätigkeit beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, anzuzeigen.“
Warum all diese Regeln? Bienen sind nicht nur für die Bestäubung unserer Pflanzen essenziell, sondern auch empfindlich gegenüber Krankheiten wie der Amerikanischen Faulbrut. Diese und andere Bienenseuchen können ganze Kolonien auslöschen. Die Vorschriften sollen also nicht nerven, sondern unsere fliegenden Freunde schützen.
„Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind stets bienendicht verschlossen zu halten.“
Das klingt fast so, als müssten Bienenwohnungen mit einem High-Tech-Sicherheitssystem ausgestattet werden. In Wirklichkeit geht es darum, Leerstände zu sichern, damit keine kranken Bienen eindringen und gesunde Völker anstecken können. Besuchen Sie deshalb die Homepage des Landratsamtes Karlsruhe, um nicht im bürokratischen Bienenstock verloren zu gehen. Dort finden Sie alle notwendigen Formulare und Kontaktdaten der Bienensachverständigen – als quasi-analoges Pdf-Formular! Und wer weiß, vielleicht wird aus dem amtlichen Schreiben bald eine Freundschaftsanfrage Ihrer neuen Bienenfreunde.
Aber halt!
Bevor wir die fleißigen Seelen des Veterinäramts im Landratsamt Karlsruhe vorschnell in die bürokratische Sündenbockrolle drängen: Diese Beamten sind ja nicht die Erfinder der komplexen Gesetzeslage und erst recht nicht die Architekten der antiquierten, quasi-analogen PDF-Übermittlungstechnik. In Wahrheit erklingen die Hufschläge des Amtsschimmels weit außerhalb ihrer Schreibtische – dort, wo die Zügel der Macht die digitale Revolution noch immer ausbremsen, aber das ist wieder ein anderes Thema.
Soviel vom Landfunker.