Karlsbad, 4. November 2025 | Der Wolfsriss an vier Ziegen in Karlsbad ist amtlich bestätigt – die Proben stammen von einem Wolf aus der Alpenpopulation, teilte das Landratsamt Karlsruhe nach Auswertung durch das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik mit. Grundlage ist der Fund vom 16. Oktober im Albtal.
Das ist kein exotischer Fernsehfall mehr, sondern ein regionaler: Im Landkreis Karlsruhe hat ein Wolf Nutztiere gerissen – vier Ziegen sind tot, einige waren zwischenzeitlich verschwunden. Damit steht das Thema Wolf nicht länger im Theorieteil der Landespolitik, sondern auf einer Weide im Albtal. Genau dafür gibt es im Land seit Jahren einen Managementplan, aber der Fall zeigt: Der Plan und die Erwartungen der Tierhalter prallen gerade aufeinander.
Was das Gesetz sagt
Der Wolf ist in Baden-Württemberg nach EU-Recht (FFH-Richtlinie) und nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt: nicht nachstellen, nicht verletzen, nicht töten. Punkt. Wer den Wolf entfernen will, muss über die enge Ausnahmeschiene nach § 45 Abs. 7 BNatSchG gehen – zuständig ist die höhere Naturschutzbehörde. Erst wenn zumutbarer Herdenschutz da war, wenn das Tier wiederholt Schaden anrichtet und keine milderen Mittel greifen, kann die Behörde eine Entnahme genehmigen. Die Politik „muss“ also nur handeln, wenn diese Voraussetzungen vorliegen – vorher ist sie vor allem zur Prävention verpflichtet. Genau das betont auch das Umweltministerium. Man kann das lästig finden, aber es ist geltendes Recht.
Muss man das akzeptieren?
Kurz gesagt: Ja, zunächst schon. Das Land hat sich zur Rückkehr des Wolfs bekannt, es finanziert Zäune und Herdenschutzhunde im Fördergebiet „Wolfsprävention Schwarzwald“, zu dem auch die Region zählt. Wer Weidetiere hält, soll zuerst sichern – erst danach redet man über Problemwölfe. Das ist politisch gewollt, weil Baden-Württemberg derzeit nur wenige sesshafte Wölfe und kein Rudel hat; jeder Abschuss würde in diesem frühen Stadium besonders kritisch geprüft. Wer jetzt einen schnellen „Schuss frei“ fordert, zielt an der Rechtslage vorbei.
Verbände wie NABU oder andere Artenschutzakteure sehen im Wolf einen Baustein für mehr natürliche Dynamik – und sie haben mit dem Gesetz im Rücken eine komfortable Position: Der Wolf ist die Ausnahme, der Schutz ist die Regel. Sie akzeptieren Risse als Teil der Rückkehr und verweisen auf Förderprogramme und Verhaltenstipps des Landes, etwa jene des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Wie gefährlich ist der Wolf wirklich?
Für Nutztiere: hoch, wenn sie ungeschützt stehen – der Fall Karlsbad zeigt es. Für Hunde: möglich, vor allem wenn sie unangeleint in ein Revier laufen. Für Menschen: nach allen verfügbaren Daten in Deutschland sehr gering; das Ministerium gibt Verhaltenstipps, aber keine Alarmmeldungen aus. Ein bestätigter Riss an Ziegen bedeutet nicht, dass Spaziergänger im Albtal akut gefährdet sind.
Hinweis: Beobachtungen sollen an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg bzw. das Kreisjagdamt des Landkreises Karlsruhe gemeldet werden.
Für Spaziergänger:
- Bleiben Sie ruhig stehen, machen Sie sich sichtbar und geben Sie dem Tier Raum zur Flucht. (stuttgarter-nachrichten.de)
 - Rufen Sie laut, klatschen Sie in die Hände oder machen Sie große Gesten, um sich „größer“ zu zeigen. (stuttgarter-nachrichten.de)
 - Versuchen Sie nicht, das Tier zu berühren oder anzulocken – Wölfe sind grundsätzlich scheu und meiden den Kontakt mit Menschen. (Baden-Württemberg.de)
 - Falls Sie den Verdacht haben, dass ein Wolf krank oder verletzt ist oder sich ungewöhnlich verhält: Nicht nähern, keine Fotos mit Blitz machen, sondern direkt der Naturschutzbehörde oder Polizei melden. (Baden-Württemberg.de)
 
Für Hundeausführer:
- Führen Sie Ihren Hund an der Leine – insbesondere in waldreichen oder wolfsverdächtigen Gebieten. Unangeleinte Hunde können das Interesse eines Wolfes wecken oder in eine Konfliktsituation geraten. (seebach.de)
 - Vermeiden Sie enge Begegnungen zwischen Wolf und Hund: Sollte ein Wolf Hundeverhalten zeigen (z. B. folgen oder markieren), ziehen Sie sich vorsichtig zurück und bringen Sie den Hund näher zu sich. (Baden-Württemberg.de)
 - Werfen Sie keine Futtermittel oder Abfälle in die Natur, die Wölfe gewöhnen könnten, in der Nähe von Spazierwegen oder Hundeauslaufflächen. (Grundregel zur wilden Tierwelt)
 
Wenn sich ein Wolf (oder vermeintlich einer) nähert:
- Bleiben Sie stehen, machen Sie sich groß, sprechen Sie laut und ruhig. (stuttgarter-nachrichten.de)
 - Führen Sie den Hund möglichst eng bei sich, an die Leine, und entfernen Sie sich langsam vom Tier.
 - Beobachten Sie das Tier: Entfernt es sich selbstständig, bleibt Ihre Sicherung ausreichend. Zieht es nicht ab – oder nähert es sich aktiv – dann melden Sie die Begegnung unverzüglich dem Wolfsmonitoring/BH. (Baden-Württemberg.de)
 
Zu melden sind:
- Sichtung eines Wolfes (gerne mit Foto oder Ort und Uhrzeit)
 - Beobachtung von auffälligem Verhalten (z. B. sehr nah, wenig Scheu)
 - Hinweise auf Nutztierrisse oder auffällige Geruchs-/Spurenfunde
 
Die Verhaltensregeln gelten insbesondere als Prävention: Wölfe sind in Baden-Württemberg aktuell nicht als akute Gefahr für Menschen einzustufen – aber Ihre Umsicht trägt entscheidend zur friedlichen Koexistenz bei. (Baden-Württemberg.de)
			
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