24.1.24 | Die Debatte um die Aufstellung von Windrädern spaltet: Einerseits die dringende Notwendigkeit, erneuerbare Energien für den Ausstieg aus der Energiekrise zu nutzen, andererseits die berechtigte Sorge um das Landschaftsbild. Windräder von bis zu 250 Metern Höhe, oftmals in Gruppen von 3-5, könnten am Rand Ihres Ortes entstehen.
Vorranggebiete stehen fest
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat nun mit großer Mehrheit den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie verabschiedet, der 70 Vorranggebiete für Windenergieanlagen in der Region vorsieht.
Mehr als das gesetzliche Minimum
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben Baden-Württembergs, die eine Planungssicherung von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie fordern, hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein nun Vorranggebiete vorgestellt, die insgesamt 7.138 Hektar bzw. rund 3,3 Prozent der Regionsfläche umfassen. Diese übersteigen das Mindestmaß deutlich und basieren auf bereits im März 2023 festgelegten Planungskriterien.
Wo könnten die Windenergieanlagen in meinem Ort errichtet werden?
Landfunker.de hat die grob aufgelöste Planungs-Karte des Regionalverbands auf eine hochaufgelöste OSM-Karte übertragen und stellt die Karten zur Ansicht und zum Download für die einzelnen Gebiete zur Verfügung.
WICHTIG: Die orange markierten Fächen kennzeichnen die Vorranggebiete.
Die Rolle des Regionalverbands: Koordination und Fokussierung
Der Regionalverband spielt eine zentrale Rolle bei der Identifizierung und Bündelung geeigneter Gebiete für Windenergieanlagen. Die festgelegten Vorranggebiete dienen als exklusive Flächen für Windenergienutzung. Wichtig zu betonen ist, dass der Regionalverband keine konkreten Standorte für Windenergieanlagen festlegt, sondern diese Entscheidung den Bürgerenergiegenossenschaften, Stadtwerken und anderen Akteuren überlässt.
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Der Regionalverband hat bereits im Juli 2023 seine Suchraumkarte veröffentlicht und die Öffentlichkeit zur informellen Beteiligung eingeladen. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise fanden Berücksichtigung bei der Erstellung des aktuellen Planentwurfs. Interessierte Bürger haben vom 12. Februar bis zum 15. März 2024 die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben und somit aktiv am Planungsprozess teilzunehmen.
Bewertung und Feinabstimmung sind die nächsten Schritte
Nach der ersten Offenlage des Planentwurfs erfolgt eine detaillierte Bewertung aller Vorranggebiete. Dabei werden Faktoren wie Sichtbeziehungen zu Kulturdenkmalen und räumliche Lage zu Kommunen berücksichtigt, um die Flächen gegebenenfalls zu reduzieren. Dieses Verfahren minimiert das Risiko einer Neusuche von Flächen und trägt zur effizienten Planung bei.
Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein