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Symbolbild Landfunker-Archiv

GRUSELIG | Leichnam der Mutter mehrere Jahre in Untergrombacher Wohnung aufbewahrt (Archiv 2020)

19.06.2020 | 89-jährige Vermisste lag seit 5 Jahren tot im Obergeschoss der Wohnung eines Einfamilienhauses in Untergrombach.

Eine schwer vorstellbare Geschichte ereignete sich im Bruchsaler Stadtteil Untergrombach. Auf Nachfrage der Landfunker-Redaktion bei der Polizei soll sie sich wie folgt abgespielt haben:

Am vergangenen Montag wurde die Polizei darüber informiert, dass die ältere Frau von der Nachbarschaft seit längerem nicht mehr gesehen worden war. Eine Nachfrage beim Ordnungsamt bestätigte aber, dass die Frau nach wie vor an ihrem Wohnort gemeldet war. Zur Klärung fuhr am Montagabend eine Streife zum Wohnhaus und traf dort den 65-jährigen Sohn der Vermissten.

Wegen geschickter Nachfrage der Polizisten verwickelte sich der Mann in Widersprüche

Als die Polizisten diesen zur Mutter befragten, versuchte er zunächst alle Nachfragen abzuwiegeln. Es sei alles in Ordnung, die Mutter würde nicht von der Polizei gestört werden wollen. Den Vorschlag einen Arzt zu rufen, der nach der Frau sieht, soll der Sohn ebenfalls abgelehnt haben. Er meinte, dies würde ihr Hausarzt schon tun. Als die Beamten erwiderten, dass dieser Arzt seit Jahren nicht mehr tätig sei, fiel das Lügenkonstrukt in sich zusammen. So führte der Sohn dann die Beamten zu der Leiche seiner Mutter im Schlafzimmer im ersten Obergeschoß. Seinen Angaben zufolge sei seine Mutter im August 2015 verstorben. Angeblich soll er das Zimmer seither nicht mehr betreten haben. Da er kein eigenes Einkommen habe, hätte er von den Rentenzahlungen gelebt.

Nach dem Ergebnis der von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwirkten Obduktion ist der vom Sohn angegebene Todeszeitpunkt mit dem Zustand des Leichnams vereinbar. Die Todesursache konnte aufgrund des lange zurückliegenden Todeseintritts jedoch bislang nicht sicher geklärt werden.

Die Ermittlungen – auch zum Verdacht des Betruges im Hinblick auf die Rentenzahlungen – dauern an.

Nachtrag: Die Altersangaben waren im ersten Polizeibericht nicht korrekt angeben. Sie wurden jetzt berichtigt.

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