23.05.2025 | Generationenmanagement: Mehr als nur Erbfragen
Der Begriff „Generationenmanagement“ klingt zunächst abstrakt, meint aber sehr konkrete Lebensfragen. Uwe Schimmer beschreibt seine Tätigkeit folgendermaßen:
„Die Begleitung der Kunden, sodass sie das Vermögen in die nächste Generation übergeben können, aber zuvor die Früchte ihres Lebens genießen können.“
Es geht also nicht nur um das Vererben, sondern auch darum, das eigene Leben finanziell sinnvoll zu gestalten.
Gesetzliche Erbfolge – reicht das? Zwar ist das deutsche Erbrecht seit der Antike gewachsen und auch heute noch präzise anwendbar, doch Dr. Büchler warnt vor einem häufigen Fehler:
„Einer der klassischen Fehler ist, dass die Menschen auf das Gesetz und die gesetzliche Erbfolge vertrauen.“
Viele Lebenssituationen passen schlicht nicht in das vorgegebene Schema, gerade bei Patchworkfamilien, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Die Nachfolgeplanung ist zudem sehr komplex, da neben juristischen Fragen auch steuerliche, wirtschaftliche und vor allem emotionale Aspekte eine Rolle spielen. Dr. Büchler betont: „Wir können nur gestalten, was wir kennen und wissen. Und das ist nicht nur die wirtschaftliche Situation. Das ist vor allem auch die menschlich persönliche, die Zielsetzung, die Motive.“
Die meisten Deutschen gehen das Thema gar nicht erst aktiv an, was zu drastischen Folgen führt. Schimmer zeigt auf:
„Circa 77–78 % der Deutschen haben gar keine Regelung. […] Im Nachgang konstruieren sie damit leider oft Familienstreit und solche Zwistigkeiten, dass die Kinder teilweise nicht mehr miteinander reden.“
Gute Planung ist Teamarbeit. Eine fundierte Nachfolgeregelung gelingt meist nur im Zusammenspiel verschiedener Fachleute, daher fließt die Expertise von Steuerberatern, Notaren und Banken in guten Lösungen zusammen. Uwe Zimmer beschreibt seine Rolle dabei als „Lotse“, der Menschen frühzeitig begleitet, informiert und bei Bedarf an die passenden Fachleute vermittelt.
Auch Dr. Büchler plädiert für Zusammenarbeit:
„Ich übernehme den einen Teil, das Recht. […] Bei vielen Dingen, die den Bereich der Nachfolge betreffen, brauchen Sie einen wirklich guten Notar […] und einen steuerlichen Berater bei Vermögen oder Betriebsvermögen.“
Vorsorge beginnt nicht erst im Rentenalter. Eine Generalvollmacht ab dem 18. Lebensjahr kann im Ernstfall Gold wert sein. Schimmer empfiehlt:
„Spätestens wenn man 55–60 Jahre alt ist, sollte man sich mit dem Thema Generationenmanagement beschäftigen und sich beraten lassen.“
Das Thema Erben und Vererben ist viel mehr als ein juristischer Vorgang – es ist eine Lebensfrage, die Generationen betrifft. Wer Streit vermeiden und Klarheit schaffen will, sollte frühzeitig handeln, sich beraten lassen und seine Entscheidungen gut durchdacht dokumentieren.
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